Parlament
Grundgesetz erneut geändert
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Die Änderung ermöglicht es dem Staatspräsidenten, sein Begnadigungsrecht ohne Gegenzeichnung eines Regierungsmitglieds auszuüben. Definiert wird zudem die Liste der vorsätzlichen Verbrechen gegen Kinder, für die das Staatsoberhaupt nicht begnadigen darf.
EU-Kredite benötigen zwei Drittel
Im Grundgesetz ist fortan außerdem festgelegt, dass die Regierung einer gemeinsamen EU-Kreditaufnahme nur zustimmen darf, wenn zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten dies befürworten.
Auf der Grundlage des Parlamentsbeschlusses werden die Regeln für die Genehmigung von Militäroperationen, Stationierungen und anderen grenzüberschreitenden Truppenbewegungen der Ungarischen Armee sowie ausländischer Streitkräfte in Ungarn in einem Kardinalgesetz festgelegt.
Die Grundgesetzänderung tritt am 1. Juli in Kraft, mit Ausnahme des Abschnitts über die Streitkräfte, der am 1. November in Kraft treten wird.
Das Parlament hat am Dienstag Änderungen mehrerer Gesetze über die Verjährung von pädophilen Straftaten, das Pädophilen-Register und die Bewährung pädophiler Straftäter angenommen, um Kinder besser zu schützen.
Neuer Präsident des Verfassungsgerichts
Weiterhin wählte das Parlament Imre Juhász zum neuen Präsidenten des Verfassungsgerichts. In einer geheimen Abstimmung erhielt Juhász, der seit 2013 Verfassungsrichter ist, 137 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Für die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichts ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Es musste ein neuer Vorsitzender gewählt werden, da der vormalige Präsident Tamás Sulyok seit März Staatspräsident ist.