Fake News
Gesetz nicht verfassungswidrig
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Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verbreitung von Fake News in Corona-Zeiten sind nicht verfassungswidrig. Gleichwohl werden nur solche Falschmeldungen strafrechtlich verfolgt, wenn der Betreffende bereits bei Verbreitung Kenntnis über deren unwahren Inhalt hatte, stellte das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom Mittwoch fest. Das Strafgesetz war diesbezüglich am 31. März geändert worden. Demnach drohen für die Verbreitung von Fake News Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Gleichwohl betonte das Verfassungsgericht, dass sich das hohe Strafmaß lediglich auf einen engen Kreis von Fake News in Zeiten der besonderen Rechtsordnung und keinesfalls auf kritische Meinungen beziehe.
