Grenzkontrollen
Gefahrenlage erneut verlängert
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Wie gehabt auf dem Wege einer Regierungsverordnung wird die seit 2016 geltende Gefahrenlage infolge der Masseneinwanderung ab 7. September ein weiteres Mal um ein halbes Jahr verlängert. Diese Entscheidung fand sich am Sonntag im gleichen Amtsblatt, in dem die neuen Reisebeschränkungen detailliert dargelegt wurden. Demnach fallen unter den gleichen Status wie ungarische Staatsbürger auch alle Personen mit Daueraufenthaltsrecht und deren Familienangehörige. Ungarn führt Grenzkontrollen ein und verlangt von seinen Bürgern zwei einheimische Negativ-Tests, wenn sie die 14-tägige amtliche Quarantäne umgehen wollen.
