Gesundheitsgesetz
Gefahr für die Versorgung
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Die Ungarische Ärztekammer (MOK) ist der Auffassung, dass das ohne vorherige Konsultationen vom Parlament verabschiedete neue Gesundheitsgesetz das Versorgungssystem des Gesundheitswesens gefährde und das neue Dienstverhältnis die grundlegenden Rechte der Ärzte verletze. Nach einer genauen Analyse des Gesetzestextes und der Erarbeitung von neuen Vorschlägen werde MOK eine Gesetzesnovelle beantragen. Ein Gesetz von derartiger gesellschaftlicher Tragweite hätte mit den Betroffenen abgestimmt und ein akzeptabler Kompromiss abgeschlossen werden müssen. Das Gesetz in seiner jetzigen Form sei schlicht und ergreifend praxisfremd.
Zuvor hatte die Kammer der Medizinischen Fachkräfte (MESZK) in einem offenen Brief ihre Enttäuschung über das Gesetz ausgedrückt. Sie hoffe auf Solidarität der Ärztekammer, die das Gesetz in dieser Form auf keinen Fall hinnehmen soll. Die MESZK erinnerte daran, dass zur Begutachtung des Gesetzentwurfes lediglich vier Stunden zur Verfügung standen. Im Gesetz werden die Anforderungen kritisiert, wonach Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse weitgehend umgangen werden sollen. Zahlreiche Fachkräfte sichern damit ihre Existenz. Diese Mitarbeiter wurden jedoch nicht in die vorgesehenen Lohnerhöhungen einbezogen. Die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und die Abwehr der Corona-Pandemie sei jedoch nicht nur den Ärzten zu verdanken.
