Aus dem Gerichtssaal
Gefängnisstrafe für Terrorpropaganda
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Der gebürtige Ungar wurde im Januar des vergangenen Jahres vom Budapester Bezirksgericht in erster Instanz wegen Kriegshetze verurteilt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte jedoch Strafverschärfung. Dem Urteil zufolge habe der Angeklagte dschihadistische Inhalte auf deutschen Online-Plattformen veröffentlicht.
Nachdem die Nutzer der Online-Plattform dem Islamischen Staat und der Al Kaida nahestehendes Propagandamaterial verbreitet hatten, kontaktierten die deutschen Behörden die Antiterrorzentrale TEK. Dabei wurde eine Person in Ungarn identifiziert, die 2018/19 insgesamt 19 Mal radikale Inhalte im Internet veröffentlichte. Obgleich diese rasch herausgefiltert und von der Plattform entfernt wurden, konnte die Behörde die Daten sichern und weiterleiten. Die ungarischen Behörden konnten anhand der involvierten E-Mail-Adressen persönliche Daten des Beschuldigten ermitteln.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Schuld des Angeklagten hinlänglich bewiesen sei. Demnach seien die vom Beschuldigten im Internet veröffentlichen Lieder geeignet zur Verherrlichung des Islamischen Staates und dienten damit indirekt der terroristischen Hetze.