Fidesz-KDNP
Geburtsgeschlecht gibt den Ausschlag
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Schon nach 40 Arbeitsjahren in die Rente sollen nur Frauen gehen dürfen, die 40 Jahre als Frauen berufstätig waren und jene SV-Leistungen in Anspruch nahmen, die der Staat jungen Müttern gewährt. Vizepremier Zsolt Semjén für die KDNP und Kanzleramtsminister Gergely Gulyás für den Fidesz reichten am Donnerstag einen Gesetzentwurf ein, in dessen Begründung es heißt: „Ausgehend von der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers und vom gesunden Menschenverstand stand schon bislang außer Frage, an wen sich die Vergünstigung „Frauen 40“ richtet.“
Gender-Lobby infiziert bereits Gerichte
Das Grundgesetz halte eindeutig fest, dass in Ungarn das Geburtsgeschlecht ausschlaggebend ist. Das schließe zugleich jede Veränderung aus, die gegen die biologische Bestimmung erfolgt. Nicht einmal in Staaten, die Geschlechtsumwandlungen „ganz nach Belieben“ erlauben, sei es auszudenken, dass Leute eine speziell an Frauen gerichtete Vergünstigung missbrauchen wollen, die sich „nach 39 Arbeitsjahren als Mann plötzlich als Frau definieren“. Die Gesetzesnovelle soll auch in laufenden und wiederholten Verfahren zur Anwendung gebracht werden.
Regierungsnahe Rechtsexperten bezeichneten es derweil als Warnsignal, dass die Gender-Lobby bereits die Gerichtsbarkeit infiziere, wenn sich bestimmte Richter darauf als Gemeinschaftsrecht berufen. Dabei definiere das ungarische Grundgesetz einwandfrei die Rolle von Frau und Mann, ohne künstlich kreierte Begriffe wie „Transsexualität“ überhaupt zu benennen.
Bei Rentenanstalt weiter als Mann geführt
Der Gerichtshof Veszprém hatte einer Transperson Recht gegeben, deren Geschlechtsumwandlung vor ungefähr zehn Jahren in allen offiziellen Dokumenten vollzogen worden war. Als diese vom Mann zur Frau mutierte Person 2021 vorzeitig in den Ruhestand wechseln wollte, stellte sich jedoch heraus, dass sie bei der staatlichen Rentenanstalt weiterhin als Mann geführt wird. Die Transperson zog daraufhin vors Gericht. Dort gab man der Klage u. a. mit Hinweis auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahre 2006 statt. Demnach beziehe sich nach den EU-Richtlinien, die jede geschlechtsbasierte Diskriminierung in Sozialfragen ausschließen wollen, auf Transpersonen das Renteneintrittsalter gemäß ihrem neu anerkannten Geschlecht. Das Argument der Regierung, Frauen wegen ihrer Rolle bei der Kindererziehung und im Familienleben einen vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen, greife zu kurz, da auch kinderlose und alleinstehende Frauen von dieser Regelung profitieren.
