Regierung
Gastarbeit wird befristet
Auf der üblichen Regierungspressekonferenz wies er die Darstellung der EU-Kommission vom Vortag zurück, die der Ukraine enorme Fortschritte im Integrationsprozess bescheinigte. „Wir sind solidarisch mit der Ukraine, was aber nichts daran ändert, dass sie die Voraussetzungen für den Beginn der Beitrittsverhandlungen weder erfüllt noch irgendwelche Fortschritte in diesem Prozess vorweisen kann“, erklärte der Minister.
Hier hat Juncker mal Recht
Neben der zunehmend verschärften Unterdrückung der Minderheiten hob Gulyás die Korruption hervor: „Da müssen wir dem früheren Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker zustimmen, der den EU-Beitritt der Ukraine als riesigen Fehler und Irrtum bezeichnete.“ In den Augen Junckers sei die Ukraine „total korrupt“ und „unreif“ für die Mitgliedschaft. Ungarns Standpunkt in der Frage der EU-Erweiterung sei seit Jahren eindeutig: Zunächst einmal seien jene Kandidaten an der Reihe, die seit längerem auf ihren Beitritt warten. Der Ukraine zugesagte EU-Beihilfen bräuchten keine gemeinsame Kreditaufnahme. Gulyás erinnerte an die Zusage, der Wiederaufbaufonds bleibe eine einmalige Angelegenheit. Die EU-Strategie zur Ukraine sei gescheitert und bedürfe einer Neuplanung.
EU-Mindestlohn wird es nicht geben
Der Kanzleramtsminister bekräftigte, dass die Bestimmungen für die Arbeitsaufnahme von Personen aus Drittstaaten strenger gefasst werden. Demnach werde jeder Arbeitsaufenthalt grundsätzlich befristet zugelassen, es gebe auch keine Möglichkeiten mehr für automatische Verlängerungen. Arbeitgeber dürfen Gastarbeiter nur anstellen, wenn sich keine geeigneten einheimischen Arbeitskräfte finden. Im Gegensatz zu den laufend wiederholten Darstellungen der Jobbik, die von 500.000 Gastarbeitern sprechen, kommen maximal so viele ausländische Gastarbeiter ins Land, wie es unbesetzte Stellen gibt, für die sich keine Ungarn finden. Familienzusammenführungen werde es nur in extremen Ausnahmefällen geben.
Den sog. EU-Mindestlohn lehnt Ungarn ab, hielt Gulyás fest. Die EU-Kommission besitze hier keine Befugnisse, das Thema Mindestlohn stehe den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu. Zur Verbrauchsteuer auf die Kraftstoffe merkte der Kanzleramtsminister einigermaßen irritierend an, diese werde nur auf das von der EU definierte Mindestniveau angehoben. Er konnte aber nicht sagen, wann genau das Finanzministerium den neuen Steuersatz bekanntgebe. Den Gesetzentwurf über die digitale Staatsbürgerschaft werde die Regierung voraussichtlich kommende Woche im Parlament einreichen.