Schutz der Souveränität
Fidesz plant Verfassungsänderung
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Ein ungarischer Staatsbürger, der auch die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt, kann unter gesetzlich festgelegten Bedingungen aus dem ungarischen Staatsgebiet ausgewiesen werden, wenn seine Aktivitäten die Souveränität, die öffentliche Ordnung, die territoriale Integrität oder die Sicherheit Ungarns gefährden. So lautet der Entwurf zur Änderung von Artikel XIV des Grundgesetzes, den Máté Kocsis in den Sozialmedien präsentierte.
Der Vorsitzende der Fidesz-Fraktion erklärte, dass sich in den letzten Jahren ausländische Mächte und Spekulanten immer skrupelloser und in wachsendem Umfang in die inneren Angelegenheiten Ungarns eingemischt hätten. Dies geschehe über Pseudo-NGO, korrupte Politiker und Medien, die sich als unabhängig bezeichnen. Die Finanziers versuchten durch ihre Einflussnahme, eigene finanzielle, wirtschaftliche, ideologische und politische Interessen durchzusetzen, schrieb Kocsis. Um diese einzudämmen, wolle Ungarn – nach US-Vorbild – mehrere neue Regelungen einführen und darunter eine im Grundgesetz verankern, denn die Souveränität des Landes sei kein Spiel.
Zuvor hatte die regierungsnahe Tageszeitung „Magyar Nemzet“ berichtet, Ministerpräsident Viktor Orbán habe auf einer Fraktionssitzung des Fidesz hinter verschlossenen Türen von einer Ausweisung von Organisationen und Personen aus Ungarn gesprochen, die ausländische Gelder erhalten haben und finanzielle Unterstützung durch das Soros-Netzwerk genießen. Kanzleramtsminister Gergely Gulyás hingegen sagte auf der Regierungspressekonferenz, dass kein ungarischer Staatsbürger aus dem Land verbannt werde.
Unter anderen: wenn jemand doppelte Staatsbürgerschaft hat, außer ungarische noch ein aus NICHT EU Ländern, und gefährdet Ungarn(viele Einzelheiten) kann die ungarische Staatsbürgerschaft aberkannt werden.
Mit diese Änderung folgt Ungarn DÄNEMARK, wo diese Regelung schon seit langem gilt.