Verfassungsänderungen
Fidesz legt 15. Novelle vor
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Die Grundgesetzänderung versteht sich als Antwort auf das zunehmende Infragestellen traditioneller Normen in der westlichen Welt, besonders hinsichtlich der Institution Familie und der nationalen Identität. Der Familienartikel definiert nun ausdrücklich die Geschlechtszugehörigkeit als männlich oder weiblich. Ein weiterer Kernpunkt ist der verfassungsrechtliche Schutz des Bargelds – jeder Bürger erhält das explizite Recht auf Barzahlung. Auch der Kinderschutz erfährt eine Stärkung: Die Verfassungsnovelle garantiert jedem Kind das Recht auf Schutz und Fürsorge für seine angemessene körperliche, geistige und moralische Entwicklung. Dieses Recht erhält Vorrang vor allen anderen Grundrechten, ausgenommen das Recht auf Leben. Ungarischen Bürgern mit einer zweiten Staatsbürgerschaft darf die ungarische Staatsbürgerschaft aberkannt und ihre Ausweisung angeordnet werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen. Schließlich wird die Drogengesetzgebung verschärft, indem die Herstellung, Nutzung, Verbreitung und Bewerbung von Drogen unter ein allgemeines Verbot gestellt wird.