Korruption
Ex-Staatssekretär auf der Anklagebank
Die Staatsanwaltschaft hat gegen insgesamt 22 Personen Anklage wegen verschiedener Korruptionsdelikte und dem Verdacht von Geldwäsche erhoben. Bereits vor dem Mai 2018 soll György Schadl als Präsident der Gerichtsvollzieher angefangen haben, den damaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Justizministerium, Pál Völner, zu bestechen.
Gerichtsvollzieher besticht Politiker
Bis zum Juli 2021 soll Schadl dem Politiker insgesamt 83 Mio. Forint (nach heutigem Gegenwert rund 215.000 Euro) an Bargeld übergeben haben. Der wiederum soll seine Position im Ministerium ausgenutzt haben, um die Interessen der Gerichtsvollzieher auch abseits der bestehenden Rechtsnormen zu „vertreten“, meint die Staatsanwaltschaft. Schadl zahlte Völner quasi eine „regelmäßige Vergütung“, damit der Staatssekretär den Gerichtsvollziehern wohltuend „zur Verfügung“ stehe. Als Gegenleistung für diese Zahlungen von jeweils 2-5 Mio. Forint sorgte der Staatssekretär dafür, dass jene Personen zu Gerichtsvollziehern ernannt wurden, die auf der „Wunschliste“ des Präsidenten standen. Außerdem erhielt eine Schadl-Firma durch Zutun des Staatssekretärs staatliche Zuschüsse. Schadl wiederum soll von den Personen, die er als Gerichtsvollzieher in „Amt und Würden“ brachte, insgesamt über 924 Mio. Forint an illegalen Einkünften (sage und schreibe 2,4 Mio. Euro!) aufgenommen haben.
Bis zu zehn Jahre Haft angedroht
Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb 10 Jahre Haft und 200 Mio. Forint Geldbuße für Schadl bzw. 8 Jahre Haft und 25 Mio. Forint Geldbuße für Völner, abgesehen von Vermögensbeschlagnahmungen in Höhe des unberechtigten Vorteils, den sie sich über die Jahre verschafften. Dieses Strafmaß sollte aber nur angelegt werden, wenn sich die Angeklagten im Verfahren kooperativ zeigen. Für vier Mitangeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft geringfügigere Gefängnis- und Geldstrafen, 15 Angeklagte kämen mit Bewährungs- und Geldstrafen davon, ein Mittäter würde lediglich mit einer Geldbuße belegt. Im Gegensatz zu den Hauptangeklagten hat mindestens ein Mitangeklagter die ihm zur Last gelegten Straftaten eingestanden.