Lehrerproteste
Erste Klage gegen Entlassung
Die Gymnasiallehrerinnen wurden von der Pester Schulbehörde gefeuert, weil sie sich an Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligt hatten. Die Behörde berief sich auf Anweisungen des für das Bildungswesen zuständigen Innenministeriums, das im Zusammenhang mit den anhaltenden Lehrerprotesten strenge Auflagen zur Arbeitsverrichtung formulierte. Die beiden Lehrerinnen, die Mathe-Biologie bzw. Englisch unterrichteten, wurden dafür abgestraft, 17 Schulstunden nicht abgehalten zu haben.
Rechte der Schüler missachtet
Die Behörde führte in ihrem Entlassungsschreiben auch die von Fidesz-Politikern bekannte Floskel an, mit ihrer Arbeitsverweigerung würden die Lehrer die Interessen und Rechte ihrer Schüler missachten. Freilich brachten eben diese Schüler in zahlreichen Solidaritätsbekundungen zum Ausdruck, dass nicht die Lehrer ihre Rechte beschneiden, sondern das Innenministerium für die entstandene kritische Lage an den Schulen verantwortlich ist.
Loyalität ja, aber Meinungsäußerung geht vor
Die entlassenen Lehrerinnen fordern vor Gericht, ihr Arbeitsverhältnis wiederherzustellen. Das verlange schon das Gebot der Gleichbehandlung. Ihr Arbeitgeber dürfe von ihnen als Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes Loyalität erwarten, diese dürfe aber nicht ihr grundlegendes, verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verdrängen. Die Entlassung einzelner Lehrer diene genau diesem Zweck, nämlich die breite Masse der unzufriedenen Pädagogen einzuschüchtern.
Vor Gericht geht’s nicht um die gute oder schlechte Seite
Die Richterin stellte klar, dass sich ihr Urteilsspruch ausschließlich auf die Feststellung konzentrieren wird, ob die Aufhebung der Arbeitsverhältnisse rechtmäßig erfolgte. „Wir werden nicht entscheiden, ob die Regierung in dieser politischen Debatte auf der guten oder der schlechten Seite steht“, hielt sie nach dem Bericht der linken Tageszeitung „Népszava“ fest.