Vogelgrippe
Entwarnung durch die Behörden
Seit dem 6. Mai hat das Labor des Nationalen Amtes für Lebensmittelsicherheit (Nébih) keine neuen Fälle von Vogelgrippe mehr festgestellt.
Daher hat die Behörde die um die Ausbrüche eingerichteten Überwachungszonen in den fünf betroffenen Komitaten – Bács-Kiskun, Békés, Csongrád-Csanád, Jász-Nagykun-Szolnok und Pest – aufgehoben. Im Zuge der positiven Ergebnisse und des Abschlusses weiterer behördlicher Maßnahmen, einschließlich Desinfektionsarbeiten, wurden die Sperrzonen aufgehoben. Der Landestierarzt hat seine Anordnung zur obligatorischen Einsperrung von Geflügel zurückgezogen. Gleichzeitig weist das Nébih Tierhalter darauf hin, dass das Risiko einer Vogelgrippe ständig besteht und die Einhaltung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen daher von größter Bedeutung ist.
Mein spontaner Gedanke zu solchem Anti-Virus-Aktionismus: Da lachen ja die Hühner!
Dieses vorsorgliche Einsperren von Geflügel passt zu den deutschsprachigen Sicherheitshinweisen (“Warnermaßregeln”) auf einem ungarischen Blumenerde-Sack, den ich dieser Tage gekauft habe.
“Giftzeichen: nicht giftig
Gefährlichkeit: nicht gefährlich
Schutzausrüstung für Vorbereiter und Anwender:
Schutzanzug, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe und Gesichtsmaske (…)”