Schulen

Drakonische Maßnahmen 

Das für das Bildungswesen zuständige Innenministerium hat eine Liste veröffentlicht, die nun heftig diskutiert wird. Es geht um „verbotene Gegenstände“, deren Mitnahme in Schulen oder Wohnheimen ab September verboten ist.

Die betreffenden Gegenstände müssen für die Dauer des gesamten Schultages jeden Morgen abgegeben und an einem verschlossenen Ort aufbewahrt werden. Die laut Kritikern ausgesprochen „weltfremde“ Verordnung tritt bereits am 1. September, also zu Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft.

In dem Paket neuer Rechtsnormen heißt es, dass Schulen und Wohnheime eine „Liste verbotener und in der Nutzung eingeschränkter Gegenstände” erhalten werden. Bei der Durchsetzung der Regelungen wird Lehrern und Schulwärtern das Recht eingeräumt, Taschen und Spinde von Schülern zu durchsuchen. Nach Angaben der Regierung ist die Einführung einer zentralen Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen notwendig, da diese die Aufmerksamkeit der Schüler während des Unterrichts ablenken und „Raum für Mobbing in der Schule lassen“.

Zu den verbotenen Gegenständen gehören aber auch Gegenstände, „die eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und bestimmte damit verbundene Tätigkeiten darstellen”. Dazu gehören Stich- oder Schneidwerkzeuge mit einer Stichlänge von 8 Zentimetern oder einer Schneide, Wurfsterne, Federmesser, Harpunengewehre, Schlingen, Schleudern, Gasspray, Alkohol, Tabakprodukte, Energy-Drinks und Rauschmittel.

Zu den in der Nutzung eingeschränkten Gegenständen gehören Telekommunikationsgeräte, insbesondere Mobiltelefone, Geräte, die Bild oder Ton aufzeichnen können, und intelligente Geräte, die auf das Internet zugreifen können. In einzelnen Unterrichtsstunden kann die Nutzung eines Laptops, Tablets oder Mobiltelefons zu Lernzwecken gestattet sein. Dies muss jedoch durch den Direktor oder die zuständige Lehrkraft genehmigt werden.

Die KDNP-Vertreter István Hollik und Lőrinc Nacsa hatten bereits früher ein Verbot des Verkaufs von Energy-Drinks an unter 18-Jährige initiiert. Die einschlägige Verordnung soll festlegen, dass Energy-Drinks nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden dürfen, ebenso wie alkoholfreie Getränke, die mindestens 15 Milligramm pro 100 Milliliter einer beliebigen Verbindung enthalten, die zur Gruppe der Methylxanthine gehören (mit Inhaltsstoffen wie Ginseng, L-Arginin, Inositol, Glucuronolacton und Taurin). Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden Energy-Drinks vom Verkauf ausgeschlossen.

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