Der Angeklagte Simeon T. auf dem Weg zum Gerichtssaal. Foto: PestiSrácok.hu / Balázs Hatlaczki
Menschenjagd von Budapest
Deutscher Antifa-Terrorist vor ungarischem Gericht
Geschrieben von Rainer Ackermann
Vor dem Budapester Gerichtshof hat heute mit einer vorbereitenden Sitzung der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Mittäter der Antifa-Hetzjagd vom Februar 2023 begonnen.
Die Staatsanwaltschaft hat im Falle eines Geständnisses 14 Jahre Zuchthausstrafe für den Deutschen Simeon T. beantragt. Er wird beschuldigt, bei der Menschenjagd einer internationalen Antifa-Schlägerbande im Februar 2023 gleich mehrere schwere Straftaten begangen zu haben. Die Anklage lautet auf mehrfache vorsätzliche schwere Körperverletzung, bei der die bandenmäßig auftretende Gruppe den Tod der Opfer billigend in Kauf nahm. Der sich als „queer“ identifizierende Deutsche (in bundesdeutschen Medien ist von Maja T. die Rede) erklärte auf der vorbereitenden Sitzung vor dem Budapester Gerichtshof am Freitag, er sei unschuldig. Damit kommt es ab März zur Verhandlung des komplexen Sachverhalts.
Überfälle nach Antifa-Drehbuch bis ins Detail eingespielt
In der Anklageschrift des Staatsanwalts wird Simeon T. vorgeworfen, schon 2017 in Leipzig eine linksextremistische Gruppe gegründet zu haben, deren Mitglieder ihren ideologischen Kampf gegen den Faschismus mit körperlicher Gewalt bestreiten wollten. Mit regelmäßig wiederholten Trainings wurden die Attacken auf Andersdenkende bis ins Detail einstudiert; die Planung der Aktionen geschah über das sog. Darknet. Auch die Menschenjagd von Budapest im Februar 2023 folgte einem vorab entworfenen Drehbuch: Jede einzelne Aktion war auf einen Zeitrahmen von 30 Sekunden begrenzt, alle Mitglieder der Gruppe hatten konkret wahrzunehmende Aufgaben.
Einer der Überfälle wurde von mehreren Überwachungskameras festgehalten. Foto: YouTube / Screenshot
Ziel der Attacken war die Abschreckung, schwerste Verletzungen der Überfallenen wurden ganz bewusst angestrebt. Um die Ermittlungen zu erschweren, erfolgten die Überfälle eingespielt und vollkommen wortlos, in Handschuhen und maskiert – nach jeder Aktion wurde ein Teil der Bekleidung gewechselt.
Knochen und Schädel gebrochen
Der Staatsanwalt sprach von zehn Antifa-Anhängern aus Deutschland und Italien, die zum sog. „Tag der Ehre“ am 11. Februar 2023 nach Budapest reisten. Unter Beteiligung von Simeon T. kam es bereits am 9. Februar zur ersten Attacke, bei der drei Polen inmitten von Budapest mit Totschlägern angegriffen wurden. Zwei der Opfer erlitten schwere Verletzungen, u. a. mehrfache Knochenbrüche. Der Verdächtige nahm am 10. Februar an einem weiteren Überfall im Zentrum von Pest teil, dessen Opfer zwei Ungarn, ein Mann und eine Frau waren.
Vier Opfer der Mordversuche. Fotos: Facebook
Das Pärchen wurde von den Antifa-Terroristen von einem Konzert aus verfolgt, das angeblich für Rechtsradikale abgehalten wurde. Der Mann wurde so skrupellos zusammengeschlagen, dass er mehrere Schädelbrüche und eine Gehirnerschütterung erlitt. Sogar seine Begleiterin wurde so brutal geschlagen, dass sie ebenfalls schwere Verletzungen davontrug. Die Angreifer kalkulierten laut Staatsanwalt vorsätzlich ein, ihren Opfern lebensgefährliche Verletzungen bzw. bleibende körperliche Schäden beizufügen. „Dass diese letztlich nicht eintraten, ist nur dem Zufall zu verdanken“, stellte der Ankläger fest.
Kein korrektes Verfahren in Ungarn?
Der Verteidiger verwies auf ein Urteil des BVG, wonach die verdächtige Person rechtswidrig an Ungarn ausgeliefert wurde. Er forderte das Gericht deshalb auf zu überprüfen, ob überhaupt eine Verhandlung unter diesen Umständen rechtens sei. Ein weiterer Vorwurf bezog sich darauf, dass dem Beschuldigten lediglich ein Zehntel der Dokumente der Strafsache in deutscher Übersetzung ausgehändigt wurde. Beanstandet wurden insbesondere die strengen Haftbedingungen, die eine Vorbereitung der Verteidigung auf den Prozess behinderten.
Einen Antrag auf Vertagung des Verfahrens lehnte das Gericht jedoch ebenso ab, wie es feststellte, das Verfahren des BVG habe keinen Einfluss auf die Durchführung des Gerichtsverfahrens in Ungarn, wo die eventuelle Schuld des Verdächtigen festzustellen sei. Dieser habe alle erforderlichen Dokumente (Anklageschrift, Aussagen der Geschädigten, Zeugenaussagen, Expertengutachten und Polizeiberichte) in deutscher Übersetzung erhalten, das Recht auf ein korrektes Verfahren sei nicht beeinträchtigt worden.
Simeon T. beklagt Isolationshaft
Darauf folgte eine Erklärung des Angeklagten, die sich über anderthalb Stunden erstreckte. Dabei sprach Simeon T. alias Maja T. von der Gerichtsbarkeit eines Landes, wo sexuelle Minderheiten ausgegrenzt werden, der Staat faschistische und antisemitische Veranstaltungen legitimiere und die Anklage dadurch motiviert sei, dass sich der Beschuldigte zu einer „antirassistischen Ideologie“ bekennt. In der Folge all dessen habe die ungarische Justiz jede Glaubwürdigkeit verloren. Die Anklage enthalte keinerlei Fakten, sondern ausschließlich Hypothesen, bzw. müsse er sich gegen Beweise verteidigen, die er nicht kennenlernen durfte.
Transparente von Antifa-Sympathisanten. Nach einer kurzen Demonstration vor dem Gerichtsgebäude nahmen diese an der öffentlichen Verhandlung teil. Foto: PestiSrácok.hu / Balázs Hatlaczki
Simeon T. behauptete im weiteren Verlauf, wegen seiner Queer-Identität in einer erniedrigenden besonderen Sicherheitsverwahrung gefangen gehalten zu werden. Er werde von anderen Mitgefangenen isoliert und erhalte täglich nur 30 Minuten zur Kommunikation. Der mutmaßliche Antifa-Schläger beklagte sich des Weiteren über die Gefängniskost, Wanzen und Kakerlaken in der Zelle, eine laufende Kameraüberwachung und ständige Kontrollen auch bei Nacht, die ihn am Schlafen hinderten. In den Augen von Simeon T. diene die Isolationshaft dem einzigen Zweck, ihn zu einem Geständnis zu bewegen.
Abschließend lehnte das Gericht mehrere Anträge des Verteidigers ab, der Zeugen und Gutachter sowie Beweismittel ausschließen und die U-Haft gegen eine Kaution beenden wollte. Die erste Verhandlung findet am 6. März statt.
6 Antworten auf “Deutscher Antifa-Terrorist vor ungarischem Gericht”
Ein SPD-Fascho. Seine Mutterpartei kommt wieder in die Regierung.
Hoffentlich bleibt die ungarische Justiz hart und zieht diesen/dieses Nichtsnutz für lange Zeit aus dem Verkehr. Es sollte nicht so laufen wie im Fall der italienischen Schlägerin (Name ist mir egal), die jetzt im EU-Parlament sitzt.
So sind sie, die sogenannten Aktivisten der Antifa: im Pulk mutig und brutal, aber feige und schwach, wenn es gegen sie geht.
Weshalb die westliche Presse immer noch von Aktivisten spricht, verstehe ich ohnehin nicht. Es sind ganz gewöhnliche Terroristen der untersten Schublade! Während der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen standen sie auf der Seite der Regierung. Das tun Antifaschisten gemeinhin nicht, es sei denn, sie handeln im Auftrag eines Staates oder einer Regierung.
Ich hoffe sehr, dass sich das ungarische Gericht nicht von den deutschen Heulsusen beeindrucken lässt und ein Urteil mit der vollen Härte des Gesetzes fällt. Daran können sich die ach so demokratischen und unabhängigen Richter der BRD ein Beispiel nehmen.
All diese Antifisten und sogenannte Aktivisten haben in ihrem sorglosen und unnützen Leben noch nie gearbeitet. Ein Paar Jahre Arbeitslager würde denen gut tun.
Wenn ich mir die Bilder der Opfer ansehe, kann die Strafe nicht hoch genug sein. Anders als in Deutschland traue ich der ungarischen Gerichtsbarkeit zu, ein gerechtes Urteil zu fällen.
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Ein SPD-Fascho. Seine Mutterpartei kommt wieder in die Regierung.
Hoffentlich bleibt die ungarische Justiz hart und zieht diesen/dieses Nichtsnutz für lange Zeit aus dem Verkehr. Es sollte nicht so laufen wie im Fall der italienischen Schlägerin (Name ist mir egal), die jetzt im EU-Parlament sitzt.
Ilaria Salis heißt sie. Sollte man schon kennen. Im EU-Parlament sitzt die Bestie unter Idioten.
So sind sie, die sogenannten Aktivisten der Antifa: im Pulk mutig und brutal, aber feige und schwach, wenn es gegen sie geht.
Weshalb die westliche Presse immer noch von Aktivisten spricht, verstehe ich ohnehin nicht. Es sind ganz gewöhnliche Terroristen der untersten Schublade! Während der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen standen sie auf der Seite der Regierung. Das tun Antifaschisten gemeinhin nicht, es sei denn, sie handeln im Auftrag eines Staates oder einer Regierung.
Ich hoffe sehr, dass sich das ungarische Gericht nicht von den deutschen Heulsusen beeindrucken lässt und ein Urteil mit der vollen Härte des Gesetzes fällt. Daran können sich die ach so demokratischen und unabhängigen Richter der BRD ein Beispiel nehmen.
All diese Antifisten und sogenannte Aktivisten haben in ihrem sorglosen und unnützen Leben noch nie gearbeitet. Ein Paar Jahre Arbeitslager würde denen gut tun.
Wenn ich mir die Bilder der Opfer ansehe, kann die Strafe nicht hoch genug sein. Anders als in Deutschland traue ich der ungarischen Gerichtsbarkeit zu, ein gerechtes Urteil zu fällen.