Verfassungsgericht
„Der edlen Ziele würdig“
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Dieses Gremium wacht heute „seinen edlen Zielen würdig über die verfassungsmäßige Ordnung, sichert die grundlegenden Rechte und bewahrt als letzte Instanz zur Beschränkung der Macht den demokratischen Rechtsstaat“, erklärte der Jurist, der seit 2016 bis zu seinem Wechsel ins Amt des Staatspräsidenten selbst das Verfassungsgericht leitete. „Ohne das Verfassungsgericht hätte sich in Ungarn kaum ein demokratisches Rechtssystem etablieren können.“ Im ersten Jahrzehnt des Wirkens konzentrierte sich das Verfassungsgericht noch auf die Beseitigung alter Rechtsnormen, die in zahlreichen Fällen mit der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren waren.
Diese Übergangszeit wurde mit der Verabschiedung des neuen Grundgesetzes im April 2011 endgültig abgeschlossen, ist Sulyok überzeugt. Er würdigte das Grundgesetz als die jüngste und modernste Verfassung Europas, die zugleich das Instrumentarium des Verfassungsgerichts enorm stärkte. Die Zahl der Mitglieder wurde von 11 auf 15 erhöht, das Mandat der Richter auf 12 Jahre ausgeweitet, eine Wiederwahl jedoch ausgeschlossen. Damit würden die Unabhängigkeit und Effizienz des Gremiums garantiert. Dem diene auch die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichts durch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments.