Kommunale Selbstidentität
Charakter als Gartenstadt wahren
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Im 16. Stadtbezirk beschlossen die Stadtverordneten, ab 1. Januar 2026 „zur Bewahrung der Selbstidentität des Bezirks als Gartenstadt“ die Vergabe von Wohnsitzkarten und Immobilientransaktionen strenger zu regeln. Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden will man sich auch hier durch ein kommunales Vorkaufsrecht vor unerwünschtem Zuzug schützen. Die Stadtväter des Budapester Außenbezirks wollen aber auch vorschreiben, dass in einer Wohnung max. 7 Personen angemeldet sein dürfen, sofern es sich nicht um Familienangehörige handelt.
Mittlerweile haben mehr als hundert Gemeinden unter Berufung auf das neue Gesetz teilweise strenge Auflagen für den Zuzug erlassen. Mit Abstand die meisten Dörfer und Kleinstädte, die sich vor einer „Überfremdung“ schützen wollen, finden sich ausgerechnet im armen und strukturschwachen Nordosten des Landes, in den Komitaten Borsod, Szabolcs und Nógrád. Aber landesweit, von Rajka über Pilis bis Sátoraljaújhely, Balatonföldvár und Hajdúböszörmény sollte man sich bei Interesse an einer Immobilie genauestens erkundigen, ob und welche Stolpersteine die Gemeindevertretung dem Neuansiedler in den Weg zu legen gedenkt.
