Aus der Urteilsbegründung: „Sie sind keine Terroristen, Sie sind nützliche Mitglieder der Gesellschaft, aber…“ Foto: Sozialmedien

Aus dem Gerichtssaal

Budaházy muss Reststrafe absitzen

Der Hauptangeklagte im sog. Hunnia-Terrorprozess um Anschläge mit Molotow-Cocktails auf Wohnhäuser von Politikern erhielt sechs Jahre Zuchthaus.
BZ+
13. März 2023 11:23
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+

Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.

Zum Abo-Bestellformular

Schreibe einen Kommentar

Weitere Artikel

BZ+
30. November 2023 11:45 Uhr
BZ+
30. November 2023 10:25 Uhr
30. November 2023 10:05 Uhr