Aus dem Gerichtssaal
Budaházy muss Reststrafe absitzen
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Das Tafelgericht Budapest senkte die Zuchthausstrafe des Hauptangeklagten György Budaházy erheblich, von 17 auf sechs Jahre. Einem halben Dutzend Mitangeklagten wurden die Haftstrafen auf jeweils fünf bis fünfeinhalb Jahre gemindert. Gleichzeitig wies das Gericht Vorwürfe der Verteidigung zurück, die Verfahrensfehler in erster Instanz reklamierte.
Pfeile der Magyaren gegen das Gyurcsány-Regime
Von 2007 bis 2009 hatten Rechtsradikale mehrere Angriffe mit Molotow-Cocktails auf Parteibüros der Regierungsparteien MSZP (Sozialisten) und SZDSZ (Liberale) sowie auf Wohnhäuser von Politikern verübt. „Die Pfeile der Magyaren“, wie sich die Gruppe auch nannte, wollten offenbar die instabile innenpolitische Lage nach den Massenprotesten vom Herbst 2006 gegen das Gyurcsány-Regime ausnutzen und die linksliberalen Machthaber weiter schwächen. Dabei schreckten sie auch nicht davor zurück, einen TV-Moderator brutal zusammenzuschlagen, der bis 2002 für die Sozialisten im Parlament saß.
Staatspräsidentin begnadigte Mitläufer
Die meisten Tatverdächtigen bestritten alle Vorwürfe, einige waren jedoch geständig. Staatspräsidentin Katalin Novák begnadigte zur Weihnachtszeit jene sieben Mitläufer, die das Gericht erster Instanz freigesprochen bzw. zu Mindeststrafen verurteilt hatte. Zur Begründung hieß es, die lange Zeit in der U-Haft und ein über 13 Jahre in die Länge gezogenes Verfahren hätten die Familien der Betroffenen auf eine unangemessen harte Probe gestellt. Die Staatspräsidentin bedauerte, dass die Gerichte auch nach so langer Zeit kein abschließendes Urteil fällen konnten. Das Verfahren musste neu aufgerollt werden, nachdem das Budapester Tafelgericht im Frühjahr 2018 das in erster Instanz ergangene Urteil aus dem Jahre 2016 einkassierte.