Aus der Urteilsbegründung: „Sie sind keine Terroristen, Sie sind nützliche Mitglieder der Gesellschaft, aber…“ Foto: Sozialmedien

Aus dem Gerichtssaal

Budaházy muss Reststrafe absitzen

Der Hauptangeklagte im sog. Hunnia-Terrorprozess um Anschläge mit Molotow-Cocktails auf Wohnhäuser von Politikern erhielt sechs Jahre Zuchthaus.
BZ+
13. März 2023 11:23
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