Die Mi Hazánk um Parteichef László Toroczkai forderte im Parlament eine Generalamnestie für alle politischen Opfer des „Gyurcsány-Regimes“. Foto: MTI/ Zoltán Balogh

Terrorprozess

Begnadigung für Mitläufer

Im sog. Budaházy-Terrorprozess hat Staatspräsidentin Katalin Novák sieben Nebenangeklagte begnadigt.
31. Dezember 2022 9:30

Wie das Sándor-Palais der Staatspräsidentin die amtliche Nachrichtenagentur MTI nach Weihnachten unterrichtete, habe Novák den Mitte Dezember eingegangenen Gnadenersuchen umgehend stattgegeben. In der Begründung heißt es, die Staatspräsidentin halte es für bedauerlich, dass in der Strafsache mit 17 Angeklagten auch nach 13 Jahren noch keine rechtskräftigen Urteile gefällt worden seien. Deshalb habe sie kraft ihres Amtes entschieden, die Sache jener Mitangeklagten vom Hauptstrang des Verfahrens loszulösen, die in erster Instanz freigesprochen worden waren. Das letztlich zu erwartende Strafmaß stehe hier in keinem Verhältnis zur Länge des Verfahrens. „Die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit und der über 13 Jahre andauernde Spießrutenlauf haben die Betroffenen und ihre Familien auf eine harte Probe gestellt. Deshalb gebe ich hinsichtlich sieben Personen den Gnadenersuchen statt“, schrieb die Staatspräsidentin.

Bei Hauptangeklagten rechtskräftiges Urteil abwarten

Im Falle der Hauptangeklagten seien die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und die in erster Instanz gefällten Urteile aber so hart, dass erst ein rechtskräftiges Urteil abgewartet werden müsse. György Budaházy und seine Gefährten befinden sich dessen ungeachtet aktuell auf freiem Fuß. Diese Wendung geschah Ende Oktober, nachdem Budaházy in einen mehrtägigen Hungerstreik gegen seine Haft getreten war.

Im Frühling hatte ihn der Budapester Gerichtshof in dem neu aufgerollten Verfahren überraschend statt 13 zu 17 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, drei Mitangeklagte erhielten ebenfalls lange Haftstrafen von über 10 Jahren. Der gleiche Gerichtshof sah noch 2016 weniger schwere Gefängnisstrafen gegen die Führung der Hunnia-Bewegung als notwendig an, die als Reaktion auf die sog. Lügenrede des damaligen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány Ende 2006 mit dem Ziel entstand, die Gesellschaft weiter zu destabilisieren. Die Gruppe positionierte sich offen gegen die Regierung, rief zum Umsturz auf und organisierte wiederholt Anschläge mit Molotow-Cocktails auf Wohngebäude von linksliberalen Politikern.

Nur ein Schauprozess?

Das Tafelgericht Budapest hob das Urteil erster Instanz 2018 wieder auf und wies ein neues Gerichtsverfahren an. Die Rechtsradikalen sehen das gesamte Verfahren als Schauprozess der Linken gegen die Rechten an und fordern nun, dass die Staatspräsidentin die Gnadengesuche aller Angeklagten positiv bescheidet.

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