Verfassungsgericht
Baugesetz gekippt
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Das Verfassungsgericht hat Staatspräsidentin Katalin Novák Recht gegeben, die das neue Investitionsgesetz zur Normenkontrolle schickte. Das von Bauminister János Lázár eingereichte Gesetz wurde Anfang Juli durch das Parlament verabschiedet. Novák missfiel vor allem, dass sich der Minister selbst nicht an die Rechtsnorm halten müsse, die er mit Verordnungen umgehen könnte. Obendrein handelt es sich um ein Gesetz, das eine qualifizierte Mehrheit (von zwei Dritteln) verlangte – ein solches „strategisches“ Gesetz dürfe nicht durch nachgeordnete Verordnungen ausgehöhlt werden. Novák sieht damit die Rechtssicherheit in Gefahr. Das Verfassungsgericht bekräftigte nun in seinem Urteil, es sei nicht klar umrissen, wie weit die Befugnisse des Ministers reichen und wo deren Grenzen sind.
Der Minister nahm den Urteilsspruch des Verfassungsgerichts zur Kenntnis, bekräftigte jedoch die Zielstellung, dass „wir Bauvorhaben in Ungarn, die aus Steuergeldern finanziert werden, weitaus besser und sauberer realisieren wollen“. Er erinnerte an die Lobbykämpfe, mit denen ein Gesetz verhindert werden sollte, das Sorge tragen will, „dass wir Ungarn aus ungarischen Projekten Nutzen ziehen“.
