Parlament
Aussetzung der Staatsbürgerschaft wird möglich
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Laut Gesetz kann die Staatsbürgerschaft künftig für bis zu zehn Jahre ausgesetzt werden, wenn das Verhalten einer Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit Ungarns darstellt. Betroffen sind Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft (ausgenommen EU-Bürger sowie Bürger von Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein). Der Gesetzentwurf führt aus, wann ein gefährliches Verhalten festgestellt werden kann.
Gründe für die Aussetzung
Dazu gehört der Dienst in der Armee oder im öffentlichen Dienst eines Drittstaates, außer wenn der Dienst unfreiwillig erfolgt, in einem mit Ungarn verbündeten Staat stattfindet oder keine Gefahr darstellt. Als weitere Kriterien gelten Verbindungen zu terroristischen Organisationen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder verfassungsmäßige Ordnung. Ein per Regierungsverordnung benannter Minister entscheidet über die Aussetzung. Jeder Bürger kann eine Meldung einreichen, wenn er vermutet, dass die Staatsbürgerschaft einer Person ausgesetzt werden könnte.
Beschwerden sind möglich
Personen mit ausgesetzter ungarischer Staatsbürgerschaft haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung des Ministers kann durch das Gericht jedoch nicht geändert werden. Eine Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft ist möglich, wenn während der Aussetzung glaubhaft nachgewiesen wird, dass dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung sowie der nationalen Sicherheit Ungarns entsteht.
Der Anwalt für internationales Recht, Tamás Lattmann, kritisierte den Vorschlag als juristischen Unsinn, da ein solches Verfahren im Völkerrecht nicht existiert. Er warnte davor, dass bei einer Nachahmung dieses Beispiels in der Region schwerwiegende Konsequenzen für die Ungarn im Karpatenbecken entstehen könnten.