LGBTQ-Propaganda
Aus für die Regenbogenflagge
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Darüber informierte das Ministerpräsidentenamt vor dem Pfingst-Wochenende die amtliche Nachrichtenagentur MTI. Dieser Beschluss reihe sich in jene Maßnahmen ein, mit denen die gegen das Kindswohl gerichtete LGBTQ-Propaganda aus dem öffentlichen Raum zurückgedrängt werden soll. Da solche Flaggen an staatlichen Einrichtungen keine Praxis sind, handle es sich um eine symbolische Entscheidung – Gebäude von Kommunen und Parteien sind von dem Verbot nicht betroffen. Der Regierungsbeschluss wolle bekräftigen, dass die LGBTQ-Propaganda vom Kindergarten an über die Schulen und die Medien bis hin zum öffentlichen Raum gestoppt werden soll.
Das Ministerpräsidentenamt erinnert an das Kinderschutzgesetz, das jede Sexualpropaganda bzw. Bewerbung von Homosexualität oder Geschlechtsumwandlungen, die in Medien, Bildung und Werbung Minderjährige erreichen kann, ausnahmslos verbietet. Das Parlament habe zudem im April das Grundgesetz verschärft, wonach das Recht der Kinder auf eine angemessene körperliche, geistige und moralische Entwicklung alle anderen Grundrechte überstimmt. Um diesen Schutz zu gewährleisten, wurde selbst das Versammlungsrecht eingeschränkt: die öffentliche Zurschaustellung von Sexualität im Rahmen der Budapest Pride ist entsprechend verboten.