Solidaritätsbeitrag
Antrag abgeschmettert
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Es lehnte daher am Dienstag den Antrag der Richter auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des kommunalen Solidaritätsbeitrags zuzüglich Aufhebung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ab. In seinem Antrag hatte das Hauptstädtische Gericht festgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Festlegung des Solidaritätsbeitrags und der für Mai 2025 vorgeschriebenen Zahlungsverpflichtung die in diesem konkreten Fall betroffene Hauptstädtische Kommunalverwaltung die Richtigkeit der Berechnung der Zahlungsverpflichtung nicht überprüfen und anfechten konnte; das Schatzamt habe den Beitrag ohne ein ordnungsgemäßes behördliches Verfahren festgesetzt.
Hauptstadt kämpft weiter
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts kämpft die Hauptstadt in dem fortgesetzten Verwaltungsprozess vor Gericht weiter für ihre Rechte hinsichtlich der Solidaritätsabgabe, teilte OB Gergely Karácsony am Mittwoch in den Sozialmedien mit. Das Verfassungsgericht habe sich in seinem Beschluss vom Dienstag nicht inhaltlich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Hauptstädtischen Gerichts befasst, sondern den Antrag ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen und erklärt, dass die in seinem Grundsatzurteil aus dem Jahre 2024 zum Thema Solidaritätsbeitrag enthaltenen Feststellungen unverändert maßgeblich sind und als rechtskräftig gelten.
Gemäß dieses Urteils kann die Höhe des Solidaritätsbeitrags nur in einem fairen Verfahren festgelegt werden, wobei die Regierung sicherzustellen habe, dass die Abgabe nicht übermäßig hoch und die Erfüllung der kommunalen Aufgaben dadurch nicht gefährdet ist. Da diese Bedingungen auch 2025 nicht erfüllt waren, kämpft die Hauptstadt nach der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichts in einem fortgesetzten Verwaltungsprozess vor Gericht weiter um ihr Recht, betonte Karácsony.
