Pädagogen
AGB gilt auch an den Schulen!
Ein Arbeitsgericht hat nun den Lehrern in einem langwierigen Streit mit dem Staat Recht gegeben.
Die Gewerkschaft PDSZ wertete das Urteil erster Instanz als Durchbruch, weil es beweise, dass sich das AGB auch auf die Schulen erstrecke. Über Jahre hinweg konnten die staatlichen Stellen Lehrer zu Überstunden anweisen, ohne dass diese entsprechend abgerechnet wurden. Für die Gewerkschaft erwies es sich als kompliziert, Lehrer für den Prozess zu gewinnen. Nun muss der Arbeitgeber den Lohn für Vertretungsstunden drei Jahre rückwirkend auszahlen. Die PDSZ forderte die Regierung umgehend auf, diese Forderung bei den laufenden Streikverhandlungen zu berücksichtigen.
