Fidesz
Änderung des StGB angestrebt
Der am Dienstag eingebrachte Änderungsantrag würde bedeuten, dass sich künftig nicht wegen Verleumdung und übler Nachrede strafbar macht, wer im Rahmen einer freien Diskussion über öffentliche Angelegenheiten, in einem Presseerzeugnis oder durch einen Mediendienst Verleumdung und üble Nachrede begeht, sofern seine Handlung nicht auf eine offenkundige und schwerwiegende Herabsetzung der Menschenwürde des Opfers abzielt. In der Begründung wird betont, dass mit der Änderung die freie Diskussion öffentlicher Angelegenheiten entkriminalisiert wird, wenn sie durch ein Presseerzeugnis oder einen Mediendienst begangen wird. Dies bedeutet nicht, dass es keine Sanktionen für solche Straftaten geben wird. Vielmehr wolle der Gesetzgeber die freie Diskussion öffentlicher Angelegenheiten als einen wichtigen Wert betrachten, für den es ausreicht, zivilrechtliche – und andere verwaltungsrechtliche – Sanktionen beizubehalten.

Hat da jemand Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung für diverse Plakatierungsaktionen. 🙂 😀