Aus dem Gerichtssaal
Zwanzig Jahre für Mord mit Machete
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sich den Behörden kurz nach der Bluttat gestellt und diese bereut zu haben. Außerdem sei er zum Zeitpunkt der Tat gerade 22 Jahre alt gewesen, weshalb eine Zuchthausstrafe von 20 Jahren angemessen sei. Der Mann hatte am 30. Dezember 2019 an einer Nachbarswohnung geklingelt, mit der Absicht, jemanden zu töten. Als eine Frau die Tür nur einen Spalt weit öffnete, drang er gewaltsam in die Wohnung ein und hieb mit einer 44 cm langen Machete wild auf sein Opfer ein. Die drei Kinder der Frau flüchteten in ein anderes Zimmer, doch der Mann war nach eigener Aussage von dem Anblick des Bluts so schockiert, dass er die Wohnung rasch verließ.
Dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, um das höchstmögliche Strafmaß zu erreichen, hat mindestens zwei Gründe: Der junge Mann hatte nur wenige Tage vor der Bluttat seine 13-jährige Halbschwester sexuell belästigt und seine Handlungen mit dem Handy festgehalten. Zudem befand er sich nur auf Bewährung auf freiem Fuß, im Zusammenhang mit einer früher ausgesprochenen, zweijährigen Gefängnisstrafe wegen eines Sexualvergehens. Somit gilt er als Rückfalltäter. Ob er sich an der ermordeten Frau ebenfalls vergreifen wollte, blieb im Verfahren ungeklärt.