Antike Kunst

Genehmigungspflicht bei Einfuhr historischer Kunst

Seit Ende Juni ist für die Einfuhr aus Drittstaaten eine Genehmigung erforderlich, sofern es sich um Kunstwerke handelt, die älter als 250 Jahre sind.

Bei der Zollabfertigung von Kunstwerken, die älter als 200 Jahre sind und einen Wert von mindestens 18.000 Euro pro Stück haben, verlangt die Steuer- und Finanzbehörde (NAV) eine Einfuhrerklärung. Kunden müssen Genehmigungsanträge, Einfuhrerklärungen und von der Ausnahmeregelung betroffene Gegenstände im elektronischen Genehmigungssystem der EU (ICG: Import Cultural Goods) anmelden. Die Genehmigungen werden von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats ausgestellt, in dem das Zollverfahren eingeleitet wird, und müssen bei der Abgabe der Zollanmeldung bereits vorliegen. In Ungarn werden die Anträge der Einfuhrgenehmigung elektronisch von der Abteilung für Kulturgüter des Ministeriums für Bauwesen und Verkehr genehmigt und mit einem elektronischen Stempel versehen.

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