Notfallplanung und Nachlassverwaltung für Auswanderer in Ungarn
Gute Vorbereitung auf den Ernstfall
Wie unterstützt VerMaKom Auswanderer in Ungarn?
Bernd Brocher (BB): VerMaKom ist auf die Beratung und Unterstützung von Auswanderern in Ungarn spezialisiert. Wir bieten umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Notfallplanung und Nachlassverwaltung an, um Auswanderern und ihren Angehörigen im Umgang mit unerwarteten Ereignissen wie schweren Krankheiten oder dem Tod zur Seite zu stehen und die damit verbundenen Unsicherheiten und bürokratischen Hürden zu überwinden.
Wie sind Sie auf das Thema Nachlassverwaltung und Notfallplanung für Auswanderer aufmerksam geworden?
BB: Die Idee entstand bereits im Jahr 2014, als ich plötzlich für einen längeren Zeitraum krank wurde. Ich war Geschäftsführer eines Unternehmens mit 23 Mitarbeitern. Mein Rechtsanwalt und Steuerberater waren glücklicherweise so gut mit meinem Unternehmen vertraut, dass sie es für mich weiterführen konnten.
Als ich wieder gesund geworden war, haben wir gemeinsam einen Notfallplaner für Selbständige und Unternehmer entwickelt. Als ich dann nach Ungarn übersiedelte, habe ich das Thema zunächst aus den Augen verloren. Erst als 2023 in unserem Umfeld mehrere Personen verstarben, erkannten wir, welchen Herausforderungen Hinterbliebene in Ungarn und deren Angehörige in anderen Staaten gegenüberstehen. Diese Erfahrungen haben uns dazu veranlasst, auf Basis unserer gewonnenen Erfahrungen eine Lösung zu entwickeln, die diese Lücken schließt und Auswanderern sowie deren Angehörigen hilft, mehr Schutz und Sicherheit, für sich, ihre Angehörigen, ihre Haustiere und schließlich auch für ihre Vermögen zu erlangen.
Welche spezifischen Herausforderungen gibt es?
André Brocher (AB): Eine der größten Herausforderungen ist die unterschiedliche rechtliche und bürokratische Landschaft von Ungarn gegenüber dem Herkunftsland. Beispielsweise unterscheiden sich die Bestimmungen für Testamente, Patientenverfügungen und Organspenden erheblich. Ohne genaue Kenntnis und Vorbereitung kann es zu ernsten Komplikationen, Missverständnissen, Verzögerungen und nicht zuletzt auch zu zusätzlichen Kosten kommen, die die Hinterbliebenen erheblich belasten können. Zudem kann aufgrund der meist großen Entfernungen der Zugang zu wichtigen Dokumenten und Vermögenswerten erschwert sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert sind oder bereits bei den Angehörigen liegen.

Was sollte man beispielsweise bei Testamenten beachten?
AB: Ein Testament ist das Herzstück jeder Nachlassplanung und aus unserer Sicht unerlässlich für jeden Auswanderer. Es stellt sicher, dass bestehende Vermögen im In- und Ausland gemäß den Wünschen eines Verstorbenen verteilt werden. Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge Ungarns in Kraft, die möglicherweise nicht den Vorstellungen des Verstorbenen entspricht. In Ungarn ist es beispielsweise so, dass eine Immobilie zuerst an die Kinder vererbt wird und der Partner bis zu seinem Lebensende nur noch ein Nießbrauchrecht auf diese Immobilie hat.
BB: Aber was passiert mit der Immobilie, wenn der Hinterbliebene aus gesundheitlichen Gründen die Immobilie verkaufen muss, um die Pflegekosten zu bezahlen? Da kommt es sehr oft zu komplizierten und unerwünschten Situationen, weil der Verkaufserlös des Hauses an die Erben, also in diesem Fall an die Kinder ausgezahlt wird. Daher ist es für Auswanderer besonders wichtig, ein Testament aufzusetzen. Dabei müssen die spezifischen rechtlichen Anforderungen beider Länder berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Regelungen korrekt und umfassend dokumentiert sind.
Jetzt kommen ja auch viele Auswanderer mit einem sogenannten „Berliner Testament“ nach Ungarn. Wie sieht es damit denn aus? Ist das hier überhaupt gültig?
AB: Das „Berliner Testament“ sehen wir auch immer wieder in unseren Beratungen. Leider bildet diese Form des Testaments in der Regel keine rechtliche Grundlage für ein Nachlassverfahren in Ungarn, weil es diese Testamentsform in Ungarn nicht gibt und sie ohne entsprechende Vorbereitungen durch einen ungarischen Anwalt auch nicht anerkannt wird.
Wie sieht es dann mit Patientenverfügungen aus?
BB: Patientenverfügungen gibt es in Ungarn erst seit 2021. Sie sind somit rechtlich gesehen noch relativ neu und für viele Ärzte, Anwälte und Notare Neuland. In diesem Dokument wird ja von den Betroffenen festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ergriffen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine Patientenverfügung schützt sowohl den Willen des Patienten, als auch die Angehörigen vor schwierigen Entscheidungen in emotional belastenden Zeiten.
AB: Für Auswanderer ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Patientenverfügung von den dortigen medizinischen Einrichtungen auch tatsächlich anerkannt wird. Im Gegensatz zur deutschen Patientenverfügung müssen hier gewisse Wünsche der Patienten von einem Notar beglaubigt werden. Außerdem muss die Patientenverfügung in deutscher und ungarischer Sprache verfasst sein, um wirkungsvoll im „Fall der Fälle“ genutzt werden zu können.
Ein Thema, das oft übersehen wird, ist auch die Organspende. Welche Gegebenheiten sind hier zu beachten?
BB: Die Entscheidung zur Organspende ist sehr persönlich und sollte klar dokumentiert sein. Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Regelungen und Verfahren bezüglich der Organspende. Es ist wichtig, dass Auswanderer ihre Entscheidung sowohl in ihrem Heimatland als auch im Gastland bekannt machen und dokumentieren. Dies kann in Deutschland durch einen Organspendeausweis und entsprechende Vermerke in der Patientenverfügung erfolgen.
In Ungarn ist jeder gemeldete Bürger auch automatisch Organspender und muss seiner Organspende aktiv widersprechen, wenn er nach seinem Tod seine Organe behalten möchte. Auch hier ist die sprachliche und rechtliche Anpassung der Dokumente notwendig, damit die Wünsche nach dem Tod auch tatsächlich berücksichtigt werden können. Falls nach dem Tod die Angehörigen einer Organentnahme widersprechen möchten, ist dies ohne den vorherigen Widerspruch des Verstorbenen nicht mehr möglich.
Können Sie Beispiele aus der Praxis nennen, um die Bedeutung dieser Themen zu verdeutlichen?
AB: Gerne. Ein Beispiel ist ein älteres Ehepaar aus Deutschland, das nach Ungarn ausgewandert ist. Der Mann verstarb plötzlich und hinterließ keine klaren Hinweise oder Dokumente, wie oder was geregelt war. Die Witwe stand vor enormen bürokratischen Hürden und wusste nicht, wie ihr Ehemann bestattet werden wollte und wie sie mit den rechtlichen Anforderungen umgehen sollte. Außerdem wurde das gemeinschaftliche Bankkonto zur Hälfte gesperrt, was neben den emotionalen Herausforderungen auch zusätzlich zu finanziellen Engpässen führte. Mit unserer Hilfe hat sie innerhalb von fünf Monaten die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß abschließen können und erhielt wieder vollen Zugriff auf ihr Konto.
BB: Und wer der Ansicht ist, dass fünf Monate ein langer Zeitraum für ein Nachlassverfahren ist, sollte wissen, dass in Ungarn Nachlassverfahren nicht selten bis zu zwei Jahre oder länger dauern können, wenn nichts geregelt wurde. Teilweise kommen dann auch noch familiäre Streitigkeiten hinzu, die das Verfahren unnötig verzögern und die Kosten steigen lassen.
Problematisch wird es beispielsweise für Immobilienbesitzer, wenn bereits ein Partner gestorben ist oder sie alleine stehen. Denn wer kümmert sich zur Werterhaltung um die Pflege des Hauses und des Gartens über zwei Jahre, oder länger? Entweder steigen die Kosten ins Unermessliche für die Pflege der Immobilie oder die Immobilie verliert aufgrund von Einbrüchen, Beschädigungen, Vandalismus oder auch Verwahrlosung und natürlichen Beschädigungen erheblich an Wert.
Welche emotionalen Belastungen können durch eine gute Nachlassplanung gemildert werden?
BB: Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine enorme emotionale Belastung und mit Trauer verbunden. Ohne klare Anweisungen und Dokumente wird diese Belastung oft unnötig durch bürokratische Herausforderungen verstärkt, was zu zusätzlichen emotionalen Belastungen bei den Hinterbliebenen führen kann. Eine gute und individuelle Notfall- und Nachlassplanung nimmt den Angehörigen diese zusätzlichen Sorgen ab und ermöglicht es ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – die Trauerbewältigung und die Erinnerung an den Verstorbenen. Die Erfahrungen von Familienangehörigen unserer Kunden, bestätigen dies immer wieder. Der Angehörige eines Klienten von uns schrieb uns zuletzt noch, dass er nun beruhigter schlafen kann, weil nun alles geregelt ist und er weiß, an wen er sich wenden kann, falls seinen Eltern hier in Ungarn etwas zustoßen sollte.
Bernd, Sie haben eingangs von Ihrer Erkrankung als Geschäftsführer und der Hilfe Ihres Anwalts und Steuerberaters berichtet. Welche Vorteile bieten Ihre Dienstleistungen speziell für Menschen, die nach Ungarn auswandern und sich hier selbständig gemacht haben?
BB: Selbständige und Unternehmer haben oft komplexe organisatorische Strukturen, die für Außenstehende nur schwer in ihrer Vollständigkeit zu erfassen sind. Diese Strukturen sollten besonders sorgfältig geschützt werden, besonders wenn auch Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten und die Familie vor möglichen Verlusten geschützt werden soll. In einem Fall berichtete uns eine Klientin, dass die ungarischen Behörden das Unternehmen ihres verstorbenen Mannes geschlossen haben. Diese angeordnete Schließung führte schließlich zu einer hohen Geldstrafe, die von der Witwe gezahlt werden musste. Unsere Dienstleistungen bieten umfassende Lösungen, die sicherstellen, dass betriebliche Abläufe auch von Dritten weitergeführt werden können, falls der Geschäftsführer einmal ausfallen oder nicht mehr da sein sollte. Zudem unterstützen wir auch deren Familien, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, das Unternehmen zu verkaufen oder falls es so festgelegt wurde, das Unternehmen zu liquidieren, um unnötige Strafen zu vermeiden.
Wie sieht Ihre Arbeit konkret aus?
AB: Digitale Lösungen spielen eine große Rolle in unserer Arbeit. Bernd ist schon seit 2019 zertifizierter Datenschutzbeauftragter und wir legen daher auf den sicheren Umgang mit erhobenen Kundendaten besonderen Wert. Wir nutzen digitale Plattformen zur Verwaltung von Dokumenten und Verträgen, was den Zugang und die Aktualisierung dieser Dokumente erheblich erleichtert. Die digitale Archivierung ermöglicht es uns, alle wichtigen Unterlagen sicher und schnell zugänglich aufzubewahren, sodass auch unsere Klienten jederzeit darauf zugreifen können. Dies spart Zeit und reduziert das Risiko von Dokumentenverlusten. Außerdem lassen wir uns auf Basis unserer Zertifizierung ISO 9001 regelmäßig von externen Auditoren auf unsere Qualitäts- und Sicherheitsstandards prüfen.
Nach dem, was Sie alles aufgezählt haben, dürften Sie über ein großes Partnernetzwerk verfügen!
BB: Grundsätzlich bieten wir keine rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Beratungen an. Daher sind Vernetzungen und die Zusammenarbeit mit Fachleuten der jeweiligen Disziplinen entscheidend für den Erfolg unserer Dienstleistungen. Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk von ungarischen und deutschsprachigen Anwälten, Steuerberatern, Pflegediensten, Dolmetschern und anderen Experten zusammen, um umfassende Unterstützung in allen wichtigen Lebensbereichen bieten zu können. Diese Kooperationen ermöglichen es uns auch, auf spezifische rechtliche und steuerliche Anforderungen einzugehen und mithilfe unserer Partner maßgeschneiderte Lösungen für unsere Klienten zu entwickeln.
Welche Dienstleistungen bietet VerMaKom an, um Auswanderer in diesen Bereichen zu unterstützen?
BB: Wir bieten neben einem umfassenden Portfolio von der Analyse der jeweiligen IST-Situation unserer Klienten über die Erstellung von individuellen Notfall- und Nachlassplänen, der Hauspflege und Immobilienverwaltung während eines Nachlassverfahrens auch die Begleitung, die Kommunikation und Nachlassverwaltung für Angehörige in anderen Ländern von verstorbenen Auswanderern an.
AB: Wir sorgen mit unseren Dienstleistungen bereits zu Lebzeiten unserer Klienten dafür, dass alle wichtigen Dokumente rechtlich anerkannt und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind. Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung der Bestattungswünsche, den Anträgen von Witwenrenten oder auch bei der Tierversorgung und -vermittlung, falls der Auswanderer selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte oder gestorben ist.
Wie können Interessierte mehr über Ihre Dienstleistungen erfahren und mit Ihnen in Kontakt treten?
AB: Interessenten können unsere Website besuchen, um detaillierte Informationen über unsere Dienstleistungen zu erhalten und sich für eine unserer regelmäßig stattfindenden Live- und Online-Veranstaltungen anzumelden. Dort bieten wir auch die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung an, bei der wir individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Auswanderer eingehen und gemeinsam einen maßgeschneiderten Plan für sie erarbeiten. Unsere Kontaktdaten sind natürlich auch auf der Website verfügbar, um direkt mit uns in Kontakt treten zu können.
Welche abschließenden Worte haben Sie noch für unsere Leser?
BB: Ich möchte alle Auswanderer ermutigen, sich frühzeitig mit Themen wie Nachlassplanung und Notfallplanung auseinanderzusetzen. Letztlich geht es darum, Sicherheit und Frieden für sich selbst und die Angehörigen zu schaffen. Und natürlich die Zeit hier im schönen Ungarn noch entspannter zu genießen.
Kontakt zu VerMaKom:
www.vermakom.de
hallo@vermakom.de
Telefon: (+36-30) 656-9451
Danke für dieses Interview zu einem wichtigen Thema. Nach dem Artikel über Diana Bednar der zweite sehr nützliche Beitrag für Auswanderer.