Regierungsbeschlüsse
Ende der nächtlichen Ausgangssperre
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Das strenge Grenzregime wurde derweil um einen Monat verlängert. Ministerpräsident Viktor Orbán stellte die neuen Schritte am Freitagmorgen im Kossuth-Radio vor.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre
Die wichtigste Lockerung handelt von der Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre, die zuvor bereits stundenweise verkürzt worden war. Geschäfte und das Gastgewerbe können wieder ohne Sperrstunde arbeiten. Auf öffentlichen Flächen entfällt die Maskenpflicht.
Jeder darf wieder ohne Einschränkungen Sport im Freien treiben. Ebenso sind Freiluftveranstaltungen mit höchstens 500 Teilnehmern aller Auflagen entbunden; für eine noch größere Menschenansammlung gilt derweil der Impfnachweis als Voraussetzung zur Teilnahme.
Hochzeiten für bis zu 200 Teilnehmer
Etwas widersprüchlich sind im weiteren Verlauf die Veranstaltungen in Innenräumen geregelt. Demnach gibt es für private, familiäre Veranstaltungen für bis zu 50 Teilnehmer (bei Hochzeiten für bis zu 200 Teilnehmer) keinerlei Beschränkungen mehr. Solche Feiern in Hotels oder Gaststätten müssen verständlicherweise von den sonstigen Gästen separiert stattfinden.
Bei allen anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist derweil unverändert der Impfnachweis erforderlich. Musik und Tanz bleiben ebenfalls Geimpften vorbehalten. In einem gesonderten Beschluss verlängerte die Regierung das bestehende Grenzregime um einen Monat bis zum 23. Juni.
Orbán: “Ungarn ist geschützter und sicherer, als die meisten Länder Europas”
In seinem üblichen Freitag-Interview für das staatliche Kossuth-Radio meinte Ministerpräsident Viktor Orbán, mit diesen Maßnahmen ende eine Ära bei der Abwehr der Corona-Pandemie. Ungarn könne lockern, weil es geschützter und sicherer sei, als die meisten Länder Europas.
Der Krisenstab werde seine Tätigkeit „in Bereitschaft“, also auf einer weniger intensiven Stufe, fortsetzen. Das sei notwendig, weil immer noch 3 Mio. Erwachsene in Ungarn ungeimpft sind.
Da die Durchimpfung mit Ausnahme Serbiens in allen Nachbarländern deutlich weniger fortgeschritten ist, müssen die Gesundheitsbehörden aufmerksam verfolgen, inwieweit die hierzulande verabreichten Impfstoffe gegen die Virusvarianten wirken.