Die vertäute Viking Sigyn kurz nach der Havarie mit am Bug deutlich erkennbaren Spuren der Kollision. Foto. BZ / Jan Mainka

Schiffsunglück auf der Donau:

Gericht spricht Opfern Schadenersatz zu

Am 29. Mai 2019 kollidierte das Hotelschiff Viking Sigyn mit dem Ausflugsschiff Hableány, 25 Touristen und zwei Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Jetzt hat das Budapester Stadtgericht in der Klage auf Entschädigung der Angehörigen in erster Instanz eine für hiesige Verhältnisse gewaltige Summe beschieden.

Das Budapester Stadtgericht verurteilte die beiden an dem Unfall beteiligten Reedereien zur Zahlung von insgesamt 1,8 Mrd. Forint (ca. 4,6 Mio. Euro). Die Kläger hatten eine Summe von insgesamt 4 Mrd. Forint gefordert. Die Viking River Cruises AG wurde als Eigentümer des Hotelschiffs „Viking Sigyn“, die Panoráma Deck Kft. als Eigentümer des Ausflugsschiffs „Hableány“ verklagt. Die „Viking Sigyn“ hatte die viel kleinere „Hableány“ an der Margaretenbrücke gerammt; das gekenterte Schiff ging binnen weniger Minuten unter.

Recht auf Leben und Gesundheit verletzt

Zur Begründung gab das Gericht an, dass die Reedereien das Recht der Opfer auf Leben, Gesundheit und Familie verletzt hätten und das Unglück hätte verhindert werden können. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt für die Opfer und ihre Angehörigen und stellt eine Anerkennung ihres Leids und ihrer Verluste dar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb von 15 Tagen Berufung einlegen.

Sicherheitsstandards verbessern

Bereits im September 2023 wurde der Kapitän der „Viking Sigyn“ zu 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt; allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das schwere Unglück auf der Donau löste in Ungarn eine Debatte über die Sicherheit der Schifffahrt aus. Die Regierung kündigte an, die Sicherheitsstandards zu verbessern.

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