Schiffsunglück auf der Donau:
Gericht spricht Opfern Schadenersatz zu
Das Budapester Stadtgericht verurteilte die beiden an dem Unfall beteiligten Reedereien zur Zahlung von insgesamt 1,8 Mrd. Forint (ca. 4,6 Mio. Euro). Die Kläger hatten eine Summe von insgesamt 4 Mrd. Forint gefordert. Die Viking River Cruises AG wurde als Eigentümer des Hotelschiffs „Viking Sigyn“, die Panoráma Deck Kft. als Eigentümer des Ausflugsschiffs „Hableány“ verklagt. Die „Viking Sigyn“ hatte die viel kleinere „Hableány“ an der Margaretenbrücke gerammt; das gekenterte Schiff ging binnen weniger Minuten unter.
Recht auf Leben und Gesundheit verletzt
Zur Begründung gab das Gericht an, dass die Reedereien das Recht der Opfer auf Leben, Gesundheit und Familie verletzt hätten und das Unglück hätte verhindert werden können. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt für die Opfer und ihre Angehörigen und stellt eine Anerkennung ihres Leids und ihrer Verluste dar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb von 15 Tagen Berufung einlegen.
Sicherheitsstandards verbessern
Bereits im September 2023 wurde der Kapitän der „Viking Sigyn“ zu 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt; allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das schwere Unglück auf der Donau löste in Ungarn eine Debatte über die Sicherheit der Schifffahrt aus. Die Regierung kündigte an, die Sicherheitsstandards zu verbessern.