Das Foto zeigt das Hotelschiff „Viking Sigyn“ kurz nach dem tragischen Zusammenstoß auf der Donau. Foto: BZ-Archiv/ Jan Mainka

Hableány-Prozess

Gericht ordnet Neuverhandlung an

Das Budapester Tafelgericht hat eine Neuaufnahme des Strafverfahrens im Fall der Hableány-Schiffskatastrophe angeordnet. Grund ist die Befangenheit des Richters.

Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil des Zentralen Bezirksgerichts Pest aufgehoben und eine Neuverhandlung des Strafverfahrens angeordnet. Die strafrechtliche Überwachung des Angeklagten bleibt bis zur Entscheidung des Gerichts bestehen. Die Befangenheit des Richters manifestierte sich sowohl in Verfahrensschritten bei der Beweisaufnahme als auch in der Argumentation und Begründung des Urteils, hieß es am Mittwoch von Seiten des Tafelgerichts.

Sieben gerettete Touristen

Nach bisherigem Ermittlungsstand kollidierte das Hotelschiff Viking Sigyn am 29. Mai 2019 in der Nähe der Margaretenbrücke mit dem viel kleineren Ausflugsschiff Hableány, das daraufhin blitzschnell sank. An Bord der Hableány befanden sich 35 Personen: 33 südkoreanische Touristen und zwei ungarische Besatzungsmitglieder. Sieben Touristen konnten gerettet werden, die Leichen von 27 Opfern wurden geborgen, ein südkoreanischer Passagier gilt seither als vermisst.

Milliarden für Angehörige

Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2019 Anklage gegen den ukrainischen Kapitän des Hotelschiffs, dem eine fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs mit Todesfolge und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wurde. Das Zentrale Bezirksgericht Pest verurteilte den Angeklagten im Herbst 2023 zu 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis. Im Februar 2024 sprach der Gerichtshof Budapest in einem Zivilprozess den Angehörigen der Opfer fast 2 Mrd. Forint (gut 5 Mio. Euro) Schadenersatz zu. Die Entschädigungssummen beliefen sich auf 3-80 Mio. Forint pro Kläger. Das Gericht verpflichtete zwei Schifffahrtsunternehmen zur Zahlung des Schadenersatzes.

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