EuGH zu Sargentini-Bericht
Wird Ungarns Klage abgewiesen?
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Die Einleitung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens nach Artikel 7 gegen Ungarn auf der Grundlage des Sargentini-Berichts war rechtens. Das stellte Generalanwalt Michal Bobek in der Rechtssache der Klage Ungarns gegen das Verfahren fest, der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) deshalb rät, die Klage als unbegründet abzuweisen. Justizministerin Judit Varga hält am Standpunkt der ungarischen Regierung fest, wonach keine qualifizierte Mehrheit für die Einleitung des Verfahrens gegebengewesen wäre, sofern das Europäische Parlament bei seiner Abstimmung die Stimmenthaltungen berücksichtigt hätte. Die Entschließung auf der Basis des Sargentini-Berichts erhielt 448 Ja-Stimmen bei 197 Nein-Stimmen, 38 anwesende Parlamentsabgeordnete enthielten sich. Ungarn hatte die Feststellung einer Zweidrittelmehrheit als formellen Fehler beanstandet.

Wenn es nicht einmal ein gültiges Regelwerk für Abstimmungen im Parlament gibt, dann gute Nacht EU.