Verteidigungsausgaben
Werden die Tore geöffnet?
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Es geht um die Aktivierung einer nationalen Klausel, um die einzelnen Länder zielgerichtet bzw. temporär von den Vorgaben des Stabilitätspakts zu entbinden. Die Antragsteller – darunter auch Deutschland, Polen, die Slowakei und Slowenien – wollen die Befreiung von den strengen Haushaltsregelungen im Rahmen des Programms „ReArm Europe“ erreichen, mit dem sich die EU gegen einen vermeintlichen Angriff Russlands wappnen will. Die bürokratischen Vorgaben der EU-Kommission lassen zusätzliche Ausgaben für Militärzwecke im Volumen von 1,5% am jährlichen BIP, beschränkt auf den Zeitraum bis 2028, zu. Mitte Mai will die Kommission konkrete Empfehlungen erteilen, bis Mitte Juni sollen die Staats- und Regierungschefs im EU-Rat in der Frage entscheiden. Weitere Mitgliedstaaten zeigten Bereitschaft, die Sonderklausel für ihre Länder in Anspruch nehmen zu wollen.