EuGH
Urteil zu Asylrecht
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Das ungarische Asylrecht verstößt in weiten Teilen gegen Gemeinschaftsrecht, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxembourg fest. Die Kommission hatte u. a. gegen die Art geklagt, wie Asylbewerber in den sog. Transitzonen an der Südgrenze Ungarns festgehalten wurden. Auch das Zurückschicken von Migranten, die illegal ins Land gelangten, ohne weiteres Verfahren verstoße gegen die einschlägige EU-Richtlinie zu Rückführungen. Ungarn hat die Transitzonen in Röszke undTompa bereits geschlossen, während Asylanträge nur noch in Außenvertretungen gestellt werden können. Die Abriegelung der Transitzonen hatte Ungarn mit der Bewahrung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit im Zuge der Migrationswelle von 2015 begründet.
„Die Regierung wird die Grenzen Ungarns und Europas auch in Zukunft verteidigen, und alles dafür tun, um internationale „Migrations-Korridore“ zu verhindern“, hieß es in einer ersten Reaktion von Justizministerin Judit Varga zu dem EuGH-Urteil.