EuGH
Urteil ohne Zeitgeist
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Die EU-Kommission hatte Ungarn vor dem EuGH verklagt. 2020 hatte das Land unter Berufung auf die Pandemie ein neues Gesetz erlassen. Demnach müssen Menschen aus bestimmten Drittstaaten oder Staatenlose erst zur Botschaft in einem Nicht-EU-Land gehen und dort eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abgeben. Danach entscheiden die ungarischen Behörden, ob die Betreffenden ins Land einreisen dürfen, um dort einen Asylantrag zu stellen.
Eine solche Beschränkung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und erschwere ein effektives, einfaches und schnelles Asylverfahren, erklärte der EuGH. Sie eigne sich auch nicht dazu, die Pandemie einzudämmen.
Der EuGH hatte ungarische Asylregeln bereits mehrmals beanstandet. Ende 2020 verurteilte er das Land wegen der rechtswidrigen Inhaftierung von Migranten in Lagern an der Grenze und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. (Diese Praxis wollen die EU-Innenminister gerade legalisieren.)
Kanzleramtsminister Gergely Gulyás ging auf der Regierungspressekonferenz am Donnerstag auf den Urteilsspruch ein. Er bedauere die Entscheidung des EuGH, wonach die ungarische Asylgesetzgebung gegen EU-Verpflichtungen verstoßen soll. Er verstehe nicht, warum der EuGH ein Gesetz für rechtswidrig erklärt, welches der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits gebilligt hatte. Der Minister fügte hinzu, er sei zuversichtlich, dass es gelingen werde, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, das eine Rückkehr zu den früheren Vorschriften ermögliche.

Der EuGH tritt offen für die Illegalität ein, nämlich für die orientalische Invasion; er will Europa unter der Invasion begraben und zugrunde richten, schließlich gehört er zu den Marionetten der USA/Multis, die das verlangen. Es braucht also Widerstand gegen den EuGH.