Energiestreit
Ungarn will Klage gegen Bulgarien
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
„Die Energieabgabe für russisches Erdgas hat Bulgarien verabschiedet, ohne Ungarn im Voraus zu informieren oder Konsultationen zu führen“, reklamierte EU-Minister János Bóka. Die neue Abgabe gefährde auf extreme Weise die Energieversorgungssicherheit Ungarns und der gesamten Region. Außerdem verstoße diese gegen Gemeinschaftsrecht, da sie einer Zollgebühr gleichkomme. Das gehe gleichzeitig gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts, der Zollunion und der gemeinsamen Handelspolitik der EU. Schließlich würden mehrere Bestimmungen der Energiecharta missachtet.
Deshalb wandte sich der Minister in einem Schreiben an die EU-Kommission, die unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten soll. Solange dieses Verfahren laufe, müsse Bulgarien die Maßnahme aussetzen. Bóka verlieh der Forderung Nachdruck, indem er ankündigte, Ungarn werde sich notfalls – sollte die EU-Kommission dem Land nicht beispringen – noch vor Jahresende an den Europäischen Gerichtshof wenden.
In einer ersten Reaktion auf die Maßnahmen Sofias hatte die EU-Kommission diese zur Kenntnis genommen und Bulgarien erlaubt, über das daraus eingehende Geld frei verfügen zu dürfen. Gleichzeitig nehme Brüssel aber Konsultationen mit den Repräsentanten Ungarns, Serbiens und Nordmazedoniens auf, die von der bulgarischen Sonderabgabe betroffen sind.
Na, da bin ich gespannt, nachdem Ungarn die EU in der Regel für fast alles Negative in Ungarn und der Welt verantwortlich macht, könnte die Kommission jetzt zu einer für Bulgarien freundlichen Auslegung des Sachverhalts kommen. Und das wäre dann auch legal. Ob dagegen ein Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof möglich ist, weiß ich nicht. Wie bei allen auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen, gibt es hier sicher auch einen gewissen Gestaltungsfreiraum. Ob die EU allerdings das wirklich so macht, kann man allerdings vorher nicht sagen. Vielleicht erfolgt hier auch eine Art Kuhhandel zwischen den Beteiligten.
Freilich aussichtslos, da ja in der EU sowieso aus Prinzip alles völlig verkehrt und zum Selbstuntergang läuft, auf Befehl der US-Multis.