EU-Institutionen
Studie deckt Mängel auf
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Institutsdirektor Ágoston Sámuel Mráz präsentierte die Ergebnisse auf einer Konferenz in Brüssel, die gemeinsam von der Stiftung für ein Bürgerliches Ungarn und dem Nézőpont-Institut organisiert wurde. „Seit einem Jahrzehnt untersucht die EU-Bürokratie die Mitgliedsstaaten und entscheidet auf Basis von Sympathien, ob die Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten aus ihrer Sicht eingehalten wird“, meinte Mráz.
Rechtsstaatsbericht retour
Als Antwort darauf habe das Nézőpont-Institut mit Unterstützung eines internationalen Forscherteams die Rechtsstaatsprobleme in den vier wichtigsten EU-Institutionen untersucht: der EU-Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem EuGH. Angesichts der Schwierigkeit, Rechtsstaatlichkeit exakt zu definieren, basiert die Untersuchung auf den in den EU-Gründungsverträgen verankerten Prinzipien.
Richterlicher Aktivismus
Die gravierendsten Verstöße wurden im Europäischen Parlament (EP) und bei der Kommission festgestellt, aber auch beim EuGH und beim Rat gebe es Verbesserungsbedarf. Aus ungarischer Sicht sei der schwerwiegendste Verstoß der „richterliche Aktivismus“, bei dem der EuGH gegen Bestimmungen der EU-Verträge verstoße, Geldstrafen verhänge und Erwartungen an die Mitgliedstaaten definiere, wo dieser gar nicht zuständig ist.
Das Nézőpont-Institut hat eine jährliche Untersuchung zum Stand der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Institutionen angestoßen – analog zur regelmäßigen Bewertung der Mitgliedstaaten durch die Brüsseler Bürokratie. Ziel sei es, Rückmeldungen der Mitgliedstaaten auf Kritiken an den EU-Institutionen zu erhalten. „Die Untersuchung wird sich kontinuierlich weiterentwickeln, immer detaillierter werden und genau jene besonders schmerzhaft treffen, die bisher jegliche Probleme mit der EU-Rechtsstaatlichkeit verneinen wollten“, kündigte Mráz an.