EuGH
„Stop Soros“-Gesetz auf der Kippe
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Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat das sog. „Stop Soros“-Gesetz aus dem Jahre 2018 als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht eingeordnet. Es sei rechtswidrig, dass Ungarn Tätigkeiten nach dem StGB sanktionieren wolle, mit denen NGO die „illegale Einwanderung fördern oder unterstützen“. Den Generalanwalt störte konkret, dass Ungarn Asylbewerbern nur dann internationalen Schutz geben wolle, wenn sie nicht aus einem als sicher geltenden Land eintreffen. Damit ist der Schutz für Migranten, die aus Serbien kommen, von vornherein ausgeschlossen.
Die EU-Kommission hat in der jüngeren Vergangenheit mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen seines Asylrechts eingeleitet. So musste Budapest beim Status der Transitzonen nachgeben, weil es nach EU-Recht nicht ausreiche, den Antragstellern die Wahlmöglichkeit einzuräumen, jederzeit wieder (nach Serbien) zurückgehen zu können.