Staatspräsidentin Katalin Novák – hier auf einer Veranstaltung vor dem Wochenende – hat das „Beschwerdegesetz“ an das ungarische Parlament zurückverwiesen, Brüssel aber erhöht den Druck. Foto: MTI/ Attila Balázs

Europaparlament

Sorgen wegen Whistleblowern

Fünf Fraktionen des Europaparlaments drücken gegenüber der EU-Kommission ihre Beunruhigung wegen des ungarischen „Beschwerdegesetzes“ aus. Allerdings hat Staatspräsidentin Katalin Novák das Gesetz zur Überarbeitung ans eigene Parlament zurückgeschickt.

Vor zwei Wochen verabschiedete das Parlament in Budapest ein Gesetz über Beschwerden und Anzeigen von öffentlichem Interesse. Grüne, EVP, Sozialdemokraten, Renew und Linke im Europaparlament (EP) beklagen in ihrem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission, das Gesetz würde es den Bürgern erlauben, „der ungarischen Lebensweise oder dem Grundgesetz zuwiderlaufende Handlungen anzuzeigen“.

Keine Auszahlungen an Ungarn!

Dabei gehe es auch um die verfassungsrechtlich anerkannte Rolle von Ehe und Familie. Die fünf Fraktionen sind in Sorge, dass damit die Rechte von Mitgliedern der LBGTQ-Gemeinde sowie die Meinungsfreiheit gefährdet werden könnten. Der neue Gesetzentwurf über den Status von Pädagogen würde zudem (zusammen mit Änderungen in einschlägigen Gesetzen) „für drastische Einschränkungen grundlegender Rechte der Lehrergesellschaft sorgen, ihre fachliche Autonomie in außerordentlicher Weise begrenzen und ihre Rechte als Arbeitnehmer einschließlich des Streikrechts beschneiden“. Ungarns Regierung verstoße einmal mehr gegen eingegangene Verpflichtungen, was die Qualität der Rechtsprechung und die Einbeziehung der Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse betreffe. Die fünf EP-Fraktionen wenden sich deshalb entschieden gegen erste Auszahlungen von EU-Geldern an Ungarn, seitdem der Geldfluss im Zusammenhang mit erheblichen Rechtsstaatdefiziten eingestellt wurde.

Im Widerspruch zur Meinungsfreiheit?

Am Wochenende ging die Schlagzeile durch die deutschsprachigen Leitmedien, die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novák habe das „Whistleblower“-Gesetz ans Parlament zurückverwiesen. Sie hätte sich an Passagen gestoßen, die LGBTQ-Personen diskriminieren. Tatsächlich schickte Novák das sog. „Beschwerdegesetz“ an das Parlament zurück, das Vizepremier Zsolt Semjén im März präsentierte. In einer Passage sollte Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Einrichtung eines „heißen Drahts“ vorgeschrieben werden. Über diese Anonymität gewährleistende Hotline hätten Mitarbeiter ethische Regelverstöße melden können. Beschwerden hätten sich auch gegen Personen richten können, die kritisch gegenüber der Institution der Ehe und der Familie eingestellt sind.

Katalin Novák schrieb an Parlamentspräsident László Kövér, in dem besagten Abschnitt des Gesetzes würden „vage formulierte Passagen“ eingeführt, die sich auf den Schutz der im Grundgesetz verankerten Werte berufen, „hinsichtlich ihrer praktischen Anwendbarkeit und ihrer Rechtsfolgen aber zweifelhaft“ seien. Des Weiteren müsse geprüft werden, ob die Einstufung dieser „ominösen Verhaltensweisen“ als rechtswidrig nicht in Widerspruch zur Meinungsfreiheit gerate. Die Regierung argumentierte zunächst, das Gesetz befinde sich im Einklang mit EU-Normen, bei denen es um den Schutz sog. „Hinweisgeber“ (Whistleblower) in Institutionen und Unternehmen geht.

2 Antworten auf “Sorgen wegen Whistleblowern

  1. Die Linken, und Novák mit, betreiben hier Informationsunterdrückung (genau das ist ja, wie bei Snowdon, diese erklärte Unterdrückung gegen sogenannte Whistleblower) und wollen darauf bestehen, daß sie alles zu bestimmen haben und daß nur ihre Machtausübung, nur ihre Meinung bestehen dürfen. Sie treiben aber nur Unfug. Das ungarische Parlament darf sich nicht davon einschüchtern lassen.

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