EuGH
Schleuser-Gesetz im Visier
Nach dieser Regelung werden verurteilte Schleuser aus der Haft entlassen und müssen Ungarn innerhalb von 72 Stunden verlassen, selbst wenn sie nur einen geringen Teil ihrer Strafe verbüßt haben. Den Rest der Strafe sollten sie in ihrem Herkunftsland absitzen. Die EU-Kommission sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen EU-Richtlinien.
Die Regierungsverordnung untergrabe das Ziel, die Schleusung von Migranten wirksam zu bekämpfen. Außerdem werden dadurch die abschreckende Wirkung des EU-Rechtsrahmens und die gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung der Schleusung ausgehöhlt. Die Verordnung biete keine ausreichenden Garantien für die Bedingungen, Kontrolle und Durchsetzung der Wiedereingliederungshaft außerhalb Ungarns. Darüber hinaus gebe es keine Garantie dafür, dass die Strafe im Land des früheren Aufenthalts oder der Staatsangehörigkeit vollstreckt werde.
Die Klage vor dem EuGH ist der letzte Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hatte Ungarn bereits im Juli 2023 mit einem Aufforderungsschreiben auf die Verstöße hingewiesen. Da die ungarische Antwort nicht ausreichte, folgte im Oktober 2024 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die erneute Antwort Ungarns im Dezember 2024 konnte die Bedenken der EU-Kommission ebenfalls nicht zerstreuen, was nun zur Anrufung des EuGH führte.

2015 und Jahre danach war die Mutter der Schleusung noch voll aktiv , wird da durch die korrupte EU auch ermittelt ? Am besten wäre die Umwidmung in Arbeitsdienst damit die Leute auch mal etwas für die Gesellschaft tun.