Russische Energien
Sanktionen durch die Hintertür
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Das kündigte Außenminister Péter Szijjártó am Montag im griechischen Thessaloniki an. Das Verbot des Bezugs russischer Energieträger (Öl und Gas) sei wider die Interessen Ungarns, weil die Energierechnungen der privaten Haushalte immens steigen und auch die Fabriken in Schwierigkeiten gelangen würden. Deshalb verlangt Ungarn vom EuGH die Annullierung der Rechtsnorm, die zudem auf betrügerische Weise zustande kam.
Denn inhaltlich spricht die Verordnung eine Sanktionierung aus, wofür laut EU-Verträgen Einstimmigkeit im Rat gegeben sein müsse. „Um den Widerstand der souveränen nationalen Regierungen zu brechen, wurde die Entscheidung jedoch als Handelsmaßnahme deklariert, weil in dem Fall eine qualifizierte Mehrheit bei der Abstimmung ausreichte“, erläuterte Szijjártó. Die EU verstoße aber zugleich gegen die eigenen Rechtsnormen, die in den Grundverträgen unmissverständlich aussagen, jeder Mitgliedstaat entscheide in eigener Befugnis über seinen Energiemix und die Bezugsquellen. Sobald die umstrittene Verordnung – die der EU-Rat am Montag mehrheitlich absegnete – offiziell veröffentlicht wird, klagt Ungarn dagegen.
