Antifa-Terrorprozess

Salis darf das Gefängnis verlassen

Das Budapester Tafelgericht bestimmte am Mittwoch, die italienische Hauptangeklagte des Terrorprozesses gegen eine Kautionszahlung aus der U-Haft zu entlassen.

Der Gerichtshof verhängte eine Kaution von 16 Mio. Forint (41.000 Euro) und ordnete eine polizeiliche Überwachung der Frau (mittels elektronischer Fußfessel) an. Die Italienerin soll im Februar 2023 in Budapest an jener Menschenjagd der Antifa beteiligt gewesen sein, bei der ein halbes Dutzend Menschen krankenhausreif geprügelt wurden. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die 39-jährige Ilaria Salis als Haupttäterin, der für die ihr zur Last gelegten Straftaten bis zu 11 Jahre Haft drohen.

Die Verteidigung hatte seit langem dafür plädiert, dass sich die Angeklagte nicht dem Prozess entziehen wolle und deshalb unter Auflagen und gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen sei. Die Polizei wies alle Unterstellungen des Vaters der Angeklagten und linker italienischer Medien zurück, in Ungarn herrschten menschenunwürdige Haftbedingungen. In erster Instanz waren die Einwände der Verteidigung von einem Budapester Gericht noch abgewiesen worden, nun gab das Tafelgericht diesen jedoch in zweiter Instanz statt.

Zur Begründung wurde angeführt, die Italienerin verfüge über einen angemeldeten Wohnsitz in Budapest und sei laut Klageschrift nicht die Haupttäterin der Straftaten bzw. habe den Opfern nicht unmittelbar Verletzungen zugefügt. Im Gegensatz zu früheren Begründungen wurde Salis nunmehr Zusammenarbeit mit den Behörden bescheinigt. Salis darf die als Budapester Wohnsitz angegebene Immobilie nur mit Genehmigung des Gerichts verlassen.

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