Rechtsstaatsmechanismus
Justizministerin Judit Varga – hier auf einer internationalen Konferenz zum 10. Jubiläum des Grundgesetzes Mitte November – erwartet vom EuGH, sein Urteil auf juristische Fakten zu stützen. MTI/ Zoltán Máthé

Rechtsstaatsmechanismus / Gutachten für EuGH

Ungarischer Klage droht die Abweisung

Generalstaatsanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfiehlt, die Klage Ungarns und Polens gegen den Rechtsstaatsmechanismus abzuweisen.

Damit dürfte Budapest in der Sache vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kaum Recht behalten, woraufhin Brüssel Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget kürzen könnte. Justizministerin Judit Varga betonte in einer ersten Stellungnahme, dies sei nur eine unverbindliche Meinung. Kanzleramtsminister Gergely Gulyás hob die positiven Seiten der Stellungnahme hervor.

Der Generalstaatsanwalt erinnerte in seiner Stellungnahme an die Zielstellung des Rechtsstaatsmechanismus, die effiziente Verwendung der EU-Gelder und die Finanzinteressen der Gemeinschaft sicherzustellen, sofern diese durch eine Verletzung von Rechtsstaats-Prinzipien der EU gefährdet sind. Die EU-Institutionen dürften abwägen, ob eine solche Verknüpfung angemessen sei. In diesem Sinne gehe es auch nicht um jegliche Art von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, sondern allein um jene, die in direkten Zusammenhang mit der Durchführung des gemeinsamen Haushalts gebracht werden können.

Kritik: Rechtsnorm ohne Boden

Justizministerin Judit Varga reagierte umgehend in den Sozialmedien, dies sei nicht das Urteil des EuGH, sondern „nur eine Meinung“. Mit dem eigentlichen Urteil rechne sie am Jahresende oder Anfang 2022. Varga wiederholte die ungarische Kritik, die sich grundsätzlich gegen juristische Mängel bei der Ausformulierung der einschlägigen Verordnung zum Rechtsstaatsmechanismus wendet. Diese würden der Rechtsnorm jeder für sich den Boden entziehen. Das Urteil des Gerichtshofs müsse auf juristischen Fakten basieren. Den gesamten, von den EU-Institutionen eingeleiteten Prozess bezeichnete sie als Rechtsstaats-Erpressung.

Gegen Mittag äußerte sich Kanzleramtsminister Gergely Gulyás zur Stellungnahme des Generalstaatsanwalts. Dieser habe den Standpunkt der Regierung bekräftigt, wonach der Rechtsstaatsmechanismus nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn eine direkte Verbindung zwischen der Verwendung der EU-Gelder und der Rechtsstaatlichkeit gegeben ist. Der Minister sprach von Passagen, die „uns Hoffnung schöpfen lassen“. Sollte das Verfahren korrekt angewendet werden, habe Ungarn nichts zu befürchten.

Resultate frühestens Mitte 2022

Sollte der EuGH bei seinem Urteil gegen den Wunsch der Regierungen in Budapest und Warschau den neuen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit als EU-konform verteidigen, wird die EU-Kommission die konkreten Verfahren gegen die beiden renitenten Mitgliedstaaten einleiten können. In diesem Verfahren könnte Brüssel dem Europäischen Rat das Verhängen von Sanktionen vorschlagen.

Konkret würden diese mit einer qualifizierten Mehrheit von 55% der Staats- und Regierungschefs beschlossen, die 65% der Gesamtbevölkerung repräsentieren müssen. Ungarn bräuchte mindestens elf Verbündete, um dieses Szenario dann noch zu verhindern. Experten rechnen damit, dass sich das Verfahren bei der Kommission über mehr als ein halbes Jahr hinziehen wird, also erst nach den Parlamentswahlen Ergebnisse bringen wird.

4 Antworten auf “Ungarischer Klage droht die Abweisung

  1. Die juristischen Fakten, die Varga fordert, macht der Generalanwalt ja in seiner Abweisungsempfung gerade deutlich.

    Mal sehen, ob sich Fidesz über den Wahltermin hinaus retten kann, bevor nach dem EuGH-Urteil das erste Verfahren von der EU-Kommission eröffnet wird.
    Einen blauen Brief hat die Kommission ja schon an die ungarische Regierung gesandt.

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    1. Was ist das wohl für ein Journalist, der auf youtube publiziert. 😀

      Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern der EU.
      Und von diesem ominösen Abgrund faseln immer nur die gefrusteten Rechten. 😉

      Das Geschwafel über die EU-Kommission vergisst zudem immer gern, dass jeder EU-Mitgliedsstaat eine Kommissarin/einen Kommissar stellt und somit in der Kommission vertreten, also Teil der Kommission ist.

      Oliver Varhelyi ist der ungarische Kommissar in der EU-Kommission.

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  2. Auf youtube wird blockiert was das Zeug hält. Cancel-Culture! Publizisten und Journalisten haben viele Plattformen, die sie Nutzen, was sonst. Er beschreibt hier die Situation in schwedischen Großstädten, die Deutschland blühen. Ungarn will u.a. wollen es verhindern und werden daher von Brüssel drangsaliert mit Quoten und Geldsperren. Weiß doch jeder. Der Migrationspakt und die LGBTQ-Agenda bahnen sich ihren Weg.

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