Beneš-Dekrete
Ombudsmann protestiert
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Zu den angeschriebenen Entscheidungsträgern gehören Christophe Kamp (OSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten), Maria Telalian (Direktorin des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte), Roberta Metsola (Präsidentin des Europäischen Parlaments) sowie Róbert Dobrovodský (Ombudsmann der Slowakischen Republik). Wie das Büro des Ombudsmanns mitteilte, verstoße ein neuer Tatbestand im slowakischen Strafgesetzbuch mit dem Titel „Leugnung friedlicher Regelungen nach dem Zweiten Weltkrieg“ gegen internationale Abkommen und EU-Verträge. Daraus abgeleitete strafrechtliche Verfolgung könnte auch ungarische Staatsbürger treffen. Der AJB sieht sich verpflichtet, gegen Gesetzgebungen vorzugehen, die Grundrechte ungarischer Staatsbürger verletzen, und für deren Schutz gemäß internationalen Abkommen und EU-Dokumenten einzutreten.
Basis für heutige Enteignungen
Die Strafrechtsänderung schützt unter dem Euphemismus einer friedlichen Regelung die Nachkriegsordnung, deren Kern die 13 Beneš-Dekrete bilden. Diese auf Kollektivschuld basierenden und nie aufgehobenen Erlasse legitimierten die Entrechtung von über 4 Mio. Ungarn und Deutschen. Der neue Straftatbestand kriminalisiert faktisch Kritik an diesem Unrecht. Wer die Dekrete infrage stellt, greife nun per Gesetz die friedliche Ordnung an. Das ist problematisch, da die Slowakei diese Dokumente aktuell auch wieder für Enteignungen nutzt und Betroffenen durch das Kritikverbot die juristische Gegenwehr nimmt.
Verstoß gegen den Pariser Friedensvertrag
Das Schreiben hebt den Fall von drei Ortschaften hervor, nämlich Oroszvár (Rusovce), Horvátjárfalu (Jarovce) und Dunacsún (Čunovo). Diese Dörfer kamen 1947 durch den Pariser Friedensvertrag zur Tschechoslowakei. Da die Bewohner bei Verkündung der Beneš-Dekrete ungarische Staatsbürger waren, verletzen die Enteignungen den Pariser Friedensvertrag, der ihre Menschenrechte, insbesondere das Eigentumsrecht, garantierte. Zum Schutz der Menschenrechte der ungarischen Gemeinschaft in der Slowakei sollte der Straftatbestand sofort aufgehoben werden. Zudem sollte der slowakische Staat die Opfer und deren Angehörige um Entschuldigung bitten und entschädigen. Die auf Kollektivschuld basierenden Beneš-Dekrete samt den diese bekräftigenden Rechtsvorschriften sollten aus der Rechtsordnung gestrichen werden.
