Menschenrechts-Gerichtshof
Nur eine Klage ging durch
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Die heute parteilose Tímea Szabó war Vorsitzende der linksgrünen Splitterpartei Párbeszéd, als sie im Mai 2017 im ungarischen Parlament eine Marionette hochhielt, mit dem Gesicht von János Áder. Der hatte soeben seinen Eid als Staatspräsident abgelegt, was die Oppositionspolitikerin mit den Worten kommentierte: „Er ist kein Staatspräsident, sondern eine Marionette.“ Szabó provozierte den Präsidenten fortlaufend während dessen Rede vor dem Parlament, woraufhin sie durch Parlamentspräsident László Kövér sanktioniert wurde.
Wegen schwerer Verstöße gegen die Hausordnung und das Ansehen des Hohen Hauses wurde der Párbeszéd-Vorsitzenden eine Geldbuße in Höhe von einem Drittel ihrer Monatsbezüge auferlegt. Gegen diese Sanktionierung beschritt Szabó den Rechtsweg, den sie nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) endgültig verloren hat. Das Gremium in Straßburg urteilte dieser Tage, die Kürzung der Bezüge der Parlamentsabgeordneten sei „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft und verhältnismäßig“ gewesen. Während das Verfahren die zwei Instanzen in Ungarn binnen weniger Monate durchlief, brauchte der EGMR schließlich acht Jahre, um das rechtskräftige Urteil zu sprechen.
Im Falle ähnlicher Sanktionierungen wegen Protesten von Oppositionspolitikern gegen des sog. „Sklavengesetz“ hat der EGMR unterdessen gegen Parlamentspräsident Kövér gestimmt. Der Fidesz hätte in jenem Fall das Recht zur freien Meinungsäußerung von Abgeordneten unzulässig einzuschränken versucht, es kam bei der Störung der Abstimmung im Parlament nicht zu der unterstellten Gewaltanwendung.
