Ungarn-EU
Neuerliches Vertragsverletzungsverfahren
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Wegen der jüngsten Einschränkungen des ungarischen Asylrechts geht die EU-Kommission erneut rechtlich gegen Budapest vor und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die neuen ungarischen Regeln seien rechtswidrige Einschränkungen des Zugangs zum Asylverfahren. Sie stünden im Gegensatz zur Asylverfahrensrichtlinie der EU. Konkret geht es darum, dass Schutzsuchende seit einigen Monaten nicht mehr auf ungarischem Boden einen Asylantrag stellen können. Stattdessen müssen sie in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen.
„Die europäischen Bürger haben genug von politischer Korrektheit. Anstelle von scheinheiligen Rechtsstaatlichkeitsdebatten sollte die EU Lösungen für wirkliche Probleme finden“, reagierte Justizministerin Judit Varga umgehend. „Die jüngsten tragischen Terrorangriffe haben einmal mehr klargemacht, dass sich Brüssel endlich mit den Bedrohungen der europäischen Lebensform befassen muss“, meinte Varga.