Belgische Polizisten verwehren am 16. April 2024 Besuchern den Zutritt zum Veranstaltungsort. Foto: Screenshot / m1

Meinungsfreiheit

NatCon-Verbot war nicht rechtens

Ein Brüsseler Gericht hat die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode wegen des rechtswidrigen Verbots der National Conservative Conference im April 2024 verurteilt. Dieses Urteil stärkt zweifellos die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, meint Mitveranstalter MCC Brüssel.

Das Gericht erster Instanz in Brüssel hat die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode für ihr Vorgehen gegen die National Conservative Conference (NatCon) im Frühjahr 2024 verurteilt. Die Kommune hatte versucht, die Veranstaltung am 16. und 17. April aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Das Gericht erklärte dieses Verbot nun für rechtswidrig und bestätigte damit zwei frühere Eilentscheidungen des belgischen Staatsrats aus dem Jahr 2024.

Pauschales Verbot war nicht verhältnismäßig

In der 26 Seiten umfassenden Urteilsbegründung wiesen die Richter sämtliche verfahrensrechtlichen Einwände der Gemeinde zurück. Diese habe weder ausreichend geprüft, ob die öffentliche Ordnung mit geeigneten Maßnahmen hätte gewährleistet werden können, noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung vorgelegt. Stattdessen sei ein pauschales Verbot ausgesprochen worden, was einen unverhältnismäßigen Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte darstelle.

Das Gericht betonte, dass staatliche Stellen nicht nur verpflichtet seien, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu unterlassen, sondern auch aktiv für deren Ausübung Sorge zu tragen. Dies gelte unabhängig davon, ob die vertretenen Inhalte als kontrovers empfunden würden. Die bloße Möglichkeit von Protesten oder Störungen durch Dritte könne ein Verbot rechtmäßiger Veranstaltungen nicht rechtfertigen.

Die Verantwortung für das Verbot wurde dem Bürgermeister der Gemeinde, Emir Kir, zugerechnet. Saint-Josse-ten-Noode wurde zu einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Das Gericht erkannte damit ausdrücklich einen immateriellen Schaden an.

Urteil mit Signalwirkung

Der Fall hatte über Belgien hinaus Aufmerksamkeit erregt und eine Debatte über den Umgang mit politischen Veranstaltungen ausgelöst. Vertreter des MCC Brüssel, das an der Organisation der Konferenz beteiligt war, begrüßten das Urteil als wichtigen Präzedenzfall. Auch aus juristischer Sicht wird die Entscheidung als Signal gewertet.

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