Entsenderichtlinie
Klage abgewiesen
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Polen und Ungarn sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Klage gegen die Entsenderichtlinie gescheitert, die Lohn- und Sozialstandards für Arbeitnehmer im EU-Ausland schützen soll. Der EuGH wies die Klage der beiden Länder am Dienstag im vollen Umfang ab. Die Richtlinie mit dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort“ bleibt also bestehen. Sie dient dem Schutz der entsandten Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping, d. h. EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, müssen dort ebenso entlohnt werden wie Einheimische. Ungarn und Polen hatten geklagt, da sie um Wettbewerbsvorteile für ihre Unternehmen und Arbeitnehmer fürchteten.
