EU-Geldbuße
Kein Spielraum für Anrechnung
Auf der Pressekonferenz der EU-Kommission sagten deren Sprecher, Budapest verfüge über keinerlei Spielraum in der Frage: Die Geldstrafe über 200 Mio. Euro ist zu bezahlen. Der EuGH verhängte diese wegen Nichteinhaltung der EU-Migrationspolitik durch Ungarn, gespickt mit einem zusätzlichen Bußgeld von 1 Mio. Euro für jeden Tag, um den sich die Begleichung der ausgestellten Rechnung verzögert. (Dass es sich bei dem skandalösen Urteilsspruch des EuGH um ein politisches Verdikt handelt, „bewies“ die Orbán-Regierung mit dem simplen Hinweis, dass die EU-Kommission in dem Verfahren einen eher symbolischen Tribut von Ungarn einforderte. Daraus kreierten die Richter dann beispiellos eine kombinierte Gigastrafe von nie erlebten Ausmaßen.)
Ungarns „Idee“, die auf rund 2 Mrd. Euro veranschlagten Kosten für den Bau und die Unterhaltung des Grenzzauns im Süden des Landes gegenzurechnen, wehrten die Sprecher am Montag mit dem fadenscheinigen Argument ab, die EU-Kommission hätte für den Schutz der Schengen-Außengrenze bereits „beträchtliche“ Mittel bereitgestellt. Konkret seien 104,5 Mio. Euro geflossen, womit man den Beitrag aus dem Haushaltszyklus 2014-20 beinahe verdoppelt habe. Außerdem habe Ungarn „außerordentliche“ Beihilfen zur Unterstützung der Erstbetreuung ukrainischer Flüchtlinge erhalten, die in Brüssel aber nicht genauer beziffert wurden. (Dazu sei angemerkt, dass die tägliche Zahl der im Osten Ungarns eintreffenden Flüchtlinge seit Kriegsausbruch im Februar 2022 um 10.-15.000 Personen schwankt. In den jüngsten Wochen schoss diese Zahl insbesondere im Grenzabschnitt zu Rumänien aber extrem in die Höhe, woraufhin der neue Tagesrekord nun bei mehr als 30.000 Flüchtlingen steht!)
Auf der Pressekonferenz merkten die Sprecher ohne jeden Sarkasmus an, Finanzmittel der Gemeinschaft dürften nur Kosten decken, die im Einklang mit dem EU-Recht angefallen sind. Über den Bau des Grenzzauns habe die Orbán-Regierung jedoch im Alleingang entschieden.