Kein Gefängnis: Der Rückweg nach Serbien steht allen Bewohnern der Transitzone offen. (Foto: MTI / Sándor Újvári

EuGH verurteilt Ungarn

Inspirierender deutscher Präzedenzfall

Der Europäische Gerichtshof hat die Unterbringung von Asylbewerbern in Ungarns Asylzonen mit „Haft“ verglichen – das verstoße gegen EU-Recht. Wird Ungarn das Urteil akzeptieren?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns Praxis, Asylbewerber für die Dauer ihrer Verfahren in Transitzonen an der Grenze zu Serbien festzuhalten, mit „Haft“ verglichen und für rechtswidrig befunden – insofern die Migranten ohne Einzelfallprüfung festgehalten würden. Es geht um die Klagen von vier Betroffenen aus dem Iran und aus Afghanistan, die nun – nach dem Willen der Richter – von Ungarn ins Land gelassen werden müssten.

Die Regierung in Budapest ist dazu aber nicht gewillt. Für sie ist das Urteil gegenstandslos, weil die Asylanträge der Kläger bereits abgewiesen wurden und sie nur als Asylbewerber eingelassen werden können, erläuterte Regierungssprecher Zoltán Kovács auf seinem Blog „About Hungary“.

Es geht aber implizit auch um 300, derzeit in den Transitzonen wartende Migranten, die im Geiste des Urteils ebenfalls nicht länger als 28 Tage „festgehalten“ werden dürften. Und darüber hinaus auch um Ungarns harten Kurs in der Migrationskrise, denn wenn Asylbewerber in Ungarn Bewegungsfreiheit erhalten, dann könnte das Land wieder attraktiver werden für Migranten und Schlepperbanden.

Das Urteil und Ungarns Reaktion: Da zeichnet sich ein neues Kräftemessen zwischen der EU und der Regierung von Viktor Orbán ab, der das EuGH-Urteil in seinem wöchentlichen Radiointerview am Freitag einen „Trick“ nannte, um Ungarns Migrationspolitik aufzuweichen.

Wer über ein Land einreist, das die ungarischen Behörden als „sicher“ einstufen, der hat kein Recht auf Asyl – weil Migranten in diesen Ländern keiner Verfolgung ausgesetzt seien. Dieses Prinzip ist sogar in der ungarischen Verfassung festgehalten. Der Europäische Gerichtshof erklärte dies jedoch für rechtswidrig: Der juristische Begriff „sicheres Transitland“ existiere nicht im europäischen Recht.

Alle Länder auf dem Weg nach Ungarn gelten nach Auffassung der ungarischen Behörden als „sicher“ – Serbien, Bulgarien, Nord-Mazedonien, und auch die Türkei. Mit anderen Worten: Es ist unmöglich, auf dem Landweg nach Ungarn zu gelangen, ohne auf dem Weg dahin sein Recht auf Asyl in Ungarn zu verwirken.

Das EuGH-Urteil dreht diese Situation um: Seine Umsetzung würde es fast unmöglich machen, Asylbewerber schnell abzuweisen und an einer Weiterreise effektiv zu hindern. Die Transitzonen sind offen – aber nur nach Serbien, und wer die Zonen nach Serbien hin verlässt, dessen Asylverfahren verfällt endgültig.

Im konkreten Fall hatte Serbien sich geweigert, die vier Betroffenen zurückzunehmen, weswegen die ungarische Seite deren Abschiebung in die jeweiligen Heimatländer angeordnet hatte, was aber bislang nicht umgesetzt werden konnte. Sie sitzen also immer noch fest, sind aber, da ihre Anträge abgelehnt wurden, auch keine Asylbewerber mehr und somit nicht berechtigt, vom Staat verpflegt zu werden.

Für immer mehr Migranten eine Sackgasse: Transitzone an der serbisch-ungarischen Grenze. (Foto: MTI)

EuGH öffnete Einfallstor für Migranten

Die Frage, ob man Asylbewerber festhalten darf, ist von großem Belang. Ungarn wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 2013 zum Einfallstor für Migranten. Das Urteil besagte, dass Asylbewerber sich frei in dem Land aufhalten dürfen, in dem sie ihren Antrag stellen. Da Ungarn in der Schengen-Zone ist, bedeutete das faktisch Reisefreiheit für alle Asylbewerber. Ungarn hielt sich damals an den Richterspruch – und erlebte wenig später eine Vervielfachung illegaler Grenzübertritte. In der großen Flüchtlingskrise 2015/16 kehrte Ungarn dann wieder zur früheren Praxis der Bewegungseinschränkung zurück.

Pikant: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im November 2019 befunden, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in den Transitzonen sei nicht „Haft“. Das aktuelle EuGH-Urteil steht auf den ersten Blick im Widerspruch dazu. Die ungarische Regierung verlor keine Zeit, dieses Durcheinander auszuschlachten. „Alarmierend“ nannte Regierungssprecher Kovács, dass die beiden höchsten Gerichte der EU in einer für Europas Schicksal äußerst wichtigen Frage zu unterschiedlichen Schlüssen kommen.

Ungarn nimmt sich BVG-Urteil zum Vorbild

Nun will sich Ungarn offenbar ein Beispiel am deutschen Bundesverfassungsgericht nehmen. Das hatte kürzlich dem EuGH „Kompetenzüberschreitung” in einer anderen Frage bescheinigt und sich damit über ihn gestellt. Normalerweise genießt internationales Recht Vorrang vor nationalem Recht, dieses Prinzip wurde nun in Frage gestellt.

Ungarns Justizministerin Judit Varga nannte das deutsche Urteil einen „Meilenstein“. Die Grundlage der EU seien die Nationalstaaten und deren juristische letzte Instanz die Verfassungsgerichte. Ohne direkt auf den deutschen Präzedenzfall Bezug zu nehmen, schrieb sie dann auf Facebook, das EuGH-Urteil sei „inakzeptabel” und stehe „im Widerspruch zur ungarischen Verfassung“. Die Regierung prüfe das Urteil daher „unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“.

Orbán wurde in seinem Radio-Interview am vergangenen Freitag noch deutlicher: „Wenn der EuGH eine Entscheidung trifft, die im Widerspruch steht zur ungarischen Verfassung, dann muss unsere Verfassung das letzte Wort haben.” Orbán-Berater György Bakondi ging noch einen Schritt weiter und sagte dem staatlichen TV-Sender M1 klipp und klar, die Regierung akzeptiere das Urteil nicht. Dem Kossuth-Radio sagte er, dass die Regierung „jede rechtliche Möglichkeit“ nutzen werde, um das EuGH-Urteil „überprüfen“ zu lassen.

Da aber EuGH-Urteile nicht anfechtbar sind, gibt es diese „rechtliche Möglichkeit“ im Prinzip gar nicht. Bakondis Bemerkung kann eigentlich nur so verstanden werden, dass sich das ungarische Verfassungsgericht mit dem Thema befassen soll. Dabei würde es um die Frage gehen, ob der in der ungarischen Verfassung festgehaltene Begriff des „sicheren Transitlandes“ gelten soll, oder die Position des EuGH – das Gericht hatte nämlich befunden, dass es seinen solchen Begriff im europäischen Recht nicht gibt.

Das bedeutet, dass über die Anwendung des EuGH-Urteils die gesamte ungarische Asylpolitik demontiert würde. Jeder der vielen Tausend Asylbewerber, der mit der Begründung abgewiesen wurde, er sei über ein sicheres Transitland gekommen, könnte die Entscheidung anfechten.
Zunächst muss das zuständige Gericht in Szeged im Geiste des EuGH-Urteils die vier konkreten Fälle überprüfen, um die es in dem Prozess ging, hieß es auf Anfrage der Budapester Zeitung aus dem Justizministerium. Über eine tatsächliche Anrufung des Verfassungsgerichts habe man noch „keine Information“.

Durchaus denkbar aber, dass das ungarische Verfassungsgericht es bald dem deutschen nachmacht und sich mit dem aktuellen EuGH-Urteil befasst, um zu entscheiden, ob es anwendbar ist. Falls die Antwort dann „Nein“ ist, falls also das ungarische Verfassungsgericht sich wie das deutsche über den EuGH stellt, dann wäre das für den EuGH fatal. Es würde bedeuten, dass das oberste Gericht der EU irrelevant geworden ist.
Der holländische EuGH-Präsident Koen Lenaerts reagierte entsprechend hart. Wenn ein Land ein EuGH-Urteil nicht akzeptiert, sagte er in einem Interview mit der niederländischen Zeitung Handelsblad, dann ist das das „Ende der Mitgliedschaft”. Er zielte damit sowohl auf Deutschland als auch auf Ungarn.

Aber so recht stimmt das nicht. Denn es ist so gut wie unmöglich, ein Land aus der EU zu werfen. Schon gar nicht durch den EuGH. Die EU-Kommission kann höchstens feststellen, dass ein Mitgliedsstaat ein EuGH-Urteil nicht umgesetzt hat, und deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Das dauert. Und am Ende kommt dabei ein Strafgeld heraus, wenn überhaupt.

Schreibe einen Kommentar

Weitere Artikel

BZ+
4. Oktober 2024 11:05 Uhr
3. Oktober 2024 12:55 Uhr