Illegale Migration
Kostenlos mit dem Bus nach Brüssel
Bence Rétvári erinnerte daran, dass Ungarn mit dem Bau der Südgrenze nach Serbien nicht nur das eigene Land, sondern auch die EU als Ganzes schütze. Seit 2015 wurden allein hier mehr als eine Million illegale Grenzübertritte verhindert. „Das EuGH reagierte jedoch mit einer unverhältnismäßigen, ungerechten und gigantischen Strafe, um uns zu zwingen, unsere bisherige Migrationspolitik aufzugeben und die illegalen Migranten ins Land zu lassen.“ Ungarn prüfe nun eine Gegenklage vor dem EuGH, um die mit dem Grenzzaun verbundenen Kosten einzuklagen.
Gratis Transfer für illegale Migranten nach Brüssel
„Wenn uns die EU zwingt, die illegalen Migranten hereinzulassen, werden wir diesen nach Abschluss ihres Asylverfahrens einen kostenlosen Transfer nach Brüssel anbieten“, wiederholte der Staatssekretär die neue Ankündigung, auf die sich die Orbán-Regierung seit dem Skandalurteil des politischen Richtergremiums verlegt.
„Der OB von Brüssel beklagte auf unsere Ansage hin, wir würden damit den Alltag der Brüsseler durcheinanderwirbeln. Es ist halt so, dass Ungarn seine Südgrenze genau darum schützt, damit der Alltag der Ungarn ungestört bleibt. Unsere Migrationspolitik funktioniert seit 2015, was man von der EU-Migrationspolitik nicht behaupten kann.“
Die Grundlage dieser Politik bilde der Schutz der Außengrenzen; Einlass erhalten ausschließlich Personen mit Reisedokumenten, die legal nach Ungarn kommen möchten. Selbstverständlich würden Flüchtlinge nach den internationalen Abkommen behandelt.
Die EU-Kommission ist ja der Handlanger der Multis und der Islamisten, und lehnt daher den Schutz ab und will nur den Untergang. Und Tisza ist wiederum dafür Handlanger, was die Zugehörigkeit zur EVP klar ausdrückt.
Diese ungarische Idee, illegale Migranten mit dem Pendelbussen Röszke – Brüssel ist einfach genial und sollte umgesetzt werden, um dem Brüsseler Oberbürgermeister (und nicht nur den) einmal zu zeigen, wie durch das unkontrollierte Hereinlassen von jeglichen Migranten nicht nur Ungarn, sondern eben auch der Alltag in Brüssel durcheinandergewirbelt wird.
Da braucht man nur an die schlimmen Verhältnisse z.B. in Deutschland aufzuzeigen.
Danke, Herr Premier Viktor Orban!!
Sehr gute Idee sollte auf jeden Fall genau so durchgesetzt werden
Wenn man ehrlich ist, macxht das Ungarn doch schon seit dem Beginn des Flüchtlingsstroms. Die wollen ja auch gar nicht nin Ungarn bleiben.
„Wenn uns die EU weiter erpresst, dann wird Ungarn den illegalen Migranten die Fahrtkosten nach Brüssel abnehmen.“
Bei einem 7-jährigen Kind würde ich das als kindliche Albernheit abtun, bei einem Staatssekretär kann es eigentlich nur an begrenzten intellektuellen Fähigkeiten liegen oder die Aussage dient zur Beeinflussung der Meinung der eher geistig zurückgebliebenen Bürger.
Er wird doch selber nicht glauben, dass auch nur ein einziger Bus, die Grenzen Sloweniens, Österreichs, Tschechiens oder Polen passieren könnte. Von den anderen Grenzen, gar nicht erst zu reden! So dumm kann er nicht sein, also bleibt nur die zweite Möglichkeit übrig.
Dann nenne ich jemanden geistig zurückgeblieben, der etwa nicht merkt, daß dies natürlich eine Kritik ist an der kriminellen Umvolkung, Islamisierung usw. durch die EU.
“…. Kritik ist an der kriminellen Umvolkung, Islamisierung usw. durch die EU.”
Warum sagt er das dann nicht und begründet das ohne zu polemisieren? So löst man jedenfalls keine Konflikte, so eskaliert man sie oder will er den Konflikt gar nicht lösen? Sowas müssten Sie selber doch auch schon bei unterschiedlichen Meinungen in Ihrer Familie erlebt haben.
Es stimmt eben nicht, was Sie behaupten. Aber Sie können anscheinend nicht anders! Sie sollten deshalb mal die Anzahl Ihrer Schubladen ein wenig erweitern, damit wir bei allen Themen von Ihnen nicht immer die gleiche Antwort erhalten. Wenn nicht, dann schreiben Sie zukünftig doch einfach DITO und man weiß, woran man ist. Sie sparen sich auch den Aufwand, immer das Gleiche zu wiederholen.
Als Ergänzung dazu, wie die andere Seite das sieht, ein Artikel dazu aus der Welt:
https://www.welt.de/politik/ausland/article253436122/Inakzeptabel-Ungarn-kuendigt-Gratis-Busfahrten-fuer-Migranten-nach-Bruessel-an-Belgien-reagiert-empoert.html
Stumpfes Schwert! Wichtig ist, zu wissen, es gibt für alles eine Zeit. Schwierig dabei ist nur, zu erkennen, wann die Zeit für eine Veränderung gekommen ist. Der größte Teil des Weges ist allerdings bereits zurückgelegt. Man muss nur die deutsche Presse verfolgen und wird erkennen, dass im Moment wegen der AfD-Erfolge im Osten der braune Strich in den Unterhosen bei vielen linken und grünen Politikern deutlich an Breite zunimmt!
Niemand will illegale Migranten. Vielleicht ausser Deutschland. Warum dann die Strafe? Es steht internem EU Gesetz, dass deutsche oder ungarische Verfassung trumpft.
Sagt Verfassungrichter a.D in Deutschland.
Liebe Frau Westermann, Sie sind doch auch migriert ! Man sollte nicht alle in eine Topf werfen. Es gibt Menschen die vor Krieg und Zerstörung fliehen. Dann gibt es Wirtschaftsflüchtlinge, die einfach nur ein besseres leben wollen. Und es gibt Menschen die illegal einwandern wollen um böses zu tun. Die muss man alle unterschiedlich behandeln ! Alles immer in eine Schublade zu stecken, hilft bei dem Thema nichts. Und ungarn nimmt ja zur Zeit auch etliche “Gastarbeiter” aus Südostasien auf. Ob die jeder hier will ? Wage ich mal zu bezweifeln, obwohl die Legal einreisen.
Wie ist die Rechtslage beim EU-Asylrecht?
Der Vertrag von Lissabon bestimmt die Mindeststandards der gesamten EU im Asylbereich. Der Status und das Verfahren werden von der EU vorgeben. Die Verträge gelten für alle Mitglieder und können nicht mit einem nationalen Gesetz aufgehoben werden. Hält sich ein EU-Mitglied nicht daran, wäre das ein Vertragsbruch, bei dem der Anspruch wie im privaten Bereich gerichtlich von der anderen Seite eingeklagt werden kann.
Wenn Ungarn jetzt damit nicht mehr einverstanden ist, obwohl es vorher dem Vertrag und damit auch den sich daraus ableitenden Konsequenzen zugestimmt hat, gäbe es nur die beiden Möglichkeiten: Entweder aus der EU auszutreten oder die Mehrzahl der Mitglieder stimmt für eine Änderung des EU-Asylrechts.
Das Vertragssystem beinhaltet folgende Regelungen:
• einen einheitlichen Asylstatus,
• einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus,
• eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz,
• gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus bzw. des subsidiären Schutzstatus,
• Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist,
• Normen für die Aufnahmebedingungen,
• die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern.
Mit der Annahme des Vertrags von Lissabon gilt nach Artikel 80 AEUV auch der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Lasten und Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten.
Der Vertrag veränderte außerdem das Beschlussfassungsverfahren in Asylfragen erheblich, indem das Mitentscheidungsverfahren (Art. 267 Vertrag über die Arbeitsweise der EU) zum Standardverfahren erklärt wurde. Ab diesem Zeitpunkt durften alle Gerichte eines Mitgliedstaats ein Vorabentscheidungsverfahren anstreben und nicht mehr nur, wie dies zuvor der Fall war, die letztinstanzlichen (obersten) nationalen Gerichte.
Unter Mitentscheidungsverfahren versteht man, dass der EuGH auf Vorlage oder Anrufung eines Gerichtes eines Mitgliedstaates zur Feststellung einer Vorabentscheidung über die Auslegung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der Rechtsakte der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union angerufen werden kann. Die Entscheidungen sind für die Gerichte der Mitgliedstaaten bindend. Das Vorabentscheidungsverfahren soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU-Recht gewährleisten.
Wie man sieht, wurde mit Vertragsabschluss die gerichtliche Kontrolle durch den EuGH erheblich gestärkt. Dieser Vertrag gab dem EuGH die Zuständigkeit der letztinstanzlichen Rechtsprechung im Asylrecht. Es gibt noch viele weitere rechtliche Vereinbarungen, die, wie gezeigt, auch für Ungarn gelten. Das würde aber hier zu weit führen.
Wichtig ist Folgendes: Ungarn kann nicht nationale Gesetze als Begründung für die Aushebelung des EU-Vertragsrechts nutzen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, das zu ändern. Austritt oder die Mehrheit der Mitglieder beschließt eine Änderung des EU-Asylrechts. Sollte sich Ungarn nicht an die vorher beschlossenen Verträge halten, kann es von der EU verklagt werden und muss ggf. eine Strafe fürchten. Im Extremfall ist auch ein Ausschluss aus der EU möglich.
FRAGEN Sie Papier Ex. VERFASSUNGSGERICHT Deutschland.
Natürlich kann niemand einem Land vorschreiben, wie es das Asylrecht regelt. Aber dann darf es nicht dem EU-Vertragsrecht zustimmen! Wenn ich Verträge schließe, hat das auch für mich eine Binnenwirkung. Ansonsten wäre alle Verträge nur Schall und Rauch.
Ungarn kann natürlich im Rahmen der Verträge entscheiden und damit alle Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten ausnutzen, die es ggf. gibt. Allerdings nur im Rahmen des Vertragsrechts.
Stellen Sie sich vor, Sie schließen einen Kaufvertrag über ein Auto ab und anschließend teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Ihre Familie leider anders entschieden hat. Glauben Sie, dass auch nur ein Gericht davon beeindruckt sein würde und nicht auf Vertragserfüllung bestehen würde. Natürlich nicht, aber beim EU-Vertrag glauben Sie das. Seltsam!
Sie meinen vermutlich den nachfolgenden Artikel, den ich auch gelesen habe. Aber dieser unterstützt eigentlich nur die von mir vertretende Rechtsauffassung:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/papier-migranten-ohne-asylgrund-an-aussengrenze-zurueckweisen/